Allgemeine Geschäftsbedingungen

– Helloha GmbH

Stand: 06.02.2026

Präambel

Die Helloha GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Daniel Mewes und Daniel Stanszus

Burgstallstr. 99, 70199 Stuttgart, (nachfolgend „Helloha“ genannt) stellt ihren Kunden unter

www. Helloha (nachfolgend „Website“) eine KI-basierte Softwarelösung im Rahmen eines

Software-as-a-Service-Modells zur Verfügung. Helloha konfiguriert die Software für den

Kunden, übernimmt den Support und erbringt in diesem Zusammenhang weitere

Dienstleistungen. Die Software umfasst einen KI-Voice Agenten und einen KI-Chatbot,

welche auf Gastronomie und Hotellerie spezialisiert sind. Sie dient der Automatisierung von

Prozessen und der Unterstützung bei der Entgegennahme und der Bearbeitung von

Kundenanfragen.

Die nachfolgenden Bedingungen sollen das Rechtsverhältnis zwischen Helloha und dem

jeweiligen Kunden umfassend und auf verständliche Weise regeln.

§ 1 Geltungsbereich, Änderung

1. Diese Bedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen Helloha und

dem jeweiligen Kunden und gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen

Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt,

es sei denn, Helloha hat diesen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt.

2. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern. Unternehmer im Sinne dieser

allgemeinen Geschäftsbedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine

rechtsfähige Personengesellschaft, die bei der Bestellung in Ausübung ihrer

gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

3. Helloha behält sich das Recht vor, die allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne

Nennung von Gründen zu ändern, insbesondere bei Änderungen gesetzlicher

Vorschriften, der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder technischer Entwicklungen.

Hauptleistungspflichten (bisheriger Leistungsumfang, Vergütung) werden hierdurch nicht

geändert. Helloha wird den Kunden mindestens sechs Wochen vor dem geplanten

Inkrafttreten der Änderung in Textform informieren und ihm diese übermitteln.

Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der

Änderungsmitteilung, so gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Folge wird

Helloha den Kunden in der Änderungsmitteilung besonders hinweisen. Widerspricht der

Kunde innerhalb der vorgenannten Frist, so ist Helloha dazu berechtigt, das jeweils

betroffene Vertragsverhältnis zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten

Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen, oder es zu den bisherigen Bedingungen

fortzusetzen.

4. Der Vertragsschluss findet ausschließlich in deutscher Sprache statt. Auf die allgemeinen

Geschäftsbedingungen und auf die unter Bezug auf diese allgemeinen

Geschäftsbedingungen geschlossenen Verträge findet ausschließlich deutsches Recht

unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

5. Im Fall von Kollisionen innerhalb der Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien soll

folgende Rangfolge gelten:

a) individuelle Vereinbarungen,

b) diese allgemeinen Geschäftsbedingungen,

c) die gesetzlichen Regelungen.

§ 2 Vertragsschluss, Vertragsgegenstand, Leistungsumfang

1. Helloha stellt ihren Kunden die auf künstlicher Intelligenz („KI“) gestützte Software in

verschiedenen kostenpflichtigen Leistungspaketen zur Verfügung. Helloha bietet

insbesondere folgende Vertragsgegenstände, soweit vereinbart, an:

a) Training der KI,

b) Einrichtung und Konfiguration der Software für den Einsatz bei dem Kunden,

c) Zurverfügungstellung der vertragsgegenständlichen Software,

d) Support und weitere Unterstützungsleistungen beim Betrieb der Software.

2. Der Kunde kann auf der Website zwischen verschiedenen kostenpflichtigen

Leistungspaketen und Abonnement-Modellen wählen. Der jeweilige Vertrag kommt durch

die Buchung eines Leistungspakets bzw. Abonnement-Modells durch den Kunden auf der

Website zustande. Die einzelnen Leistungsgegenstände sowie der konkrete Umfang der

von Helloha zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Angaben in den

jeweiligen Paket- und Leistungsbeschreibungen, dem jeweiligen Angebot sowie den

individuellen Vereinbarungen und/oder diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.

3. Helloha beginnt mit der vereinbarten Leistung zu dem im jeweiligen Vertrag und den

zugrundeliegenden Auftragsdokumenten vereinbarten Zeitpunkt. Fristen verlängern sich

automatisch um den Zeitraum, in dem Helloha unverschuldet an der Ausführung der

Leistung gehindert ist. Dies ist insbesondere in Fällen von höherer Gewalt, Streik,

Pandemien und Epidemien sowie mangelnder Mitwirkung des Kunden i. S. d. § 5 dieser

allgemeinen Geschäftsbedingungen gegeben.

4. Helloha schuldet lediglich die Bereitstellung der vertragsgegenständlichen Software in

ihrem jeweils aktuellen Funktionsumfang über das Internet. Helloha schuldet in Bezug

auf die im Rahmen der Plattform erstellten Ergebnisse keinen bestimmten Erfolg oder

Eignung für einen konkreten vom Kunden angestrebten Zweck. Der Kunde wird darauf

hingewiesen, dass KI-gestützte Systeme auf probabilistischen Modellen und Algorithmen

beruhen, die Ausgaben bzw. Ergebnisse liefern, welche fehlerhaft sein können und einer

selbstständigen Verifizierung durch den Kunden bzw. dessen Mitarbeiter bedürfen.

5. Im Rahmen von geschuldeten Dienstleistungen, z.B. Unterstützungs- oder

Supportleistungen wird der Helloha ausschließlich beratend oder unterstützend tätig,

wobei kein konkreter Erfolg garantiert werden kann. Helloha schuldet in diesem Fall nicht

den vom Kunden angestrebten Erfolg bzw. die Kundenzielsetzung der beauftragten

Leistung. Darüber hinaus gilt folgendes:

a) Helloha schuldet das ordnungsgemäße Training der KI nach dem Stand der

Technik. Das Training erfolgt ausschließlich auf Grundlage der vom Kunden zur

Verfügung gestellten Daten, Informationen, Schnittstellen, Systemzugänge sowie

sonstiger Ressourcen. Dem Kunden ist bewusst, dass die späteren Ergebnisse

der KI-gestützten Software auf der Qualität der zur Verfügung gestellten Daten

beruht.

b) Wartungs- oder Supportleistungen seitens Helloha erfolgen in der Regel durch

Fernwartung. Zur Erbringung von Leistungen kann Helloha nach eigenem

Ermessen auch zum Ort des Kunden fahren. Ein über die Pflichten aus diesem

Vertrag hinausgehender Support ist nicht geschuldet, soweit nicht gesondert

vereinbart. Darüber hinaus gilt folgendes:

c) Supportanfragen hat der Kunde per E-Mail an [email protected] zu

richten. Weitere Supportkanäle werden folgen.

d) Soweit von Helloha angeboten, sind Support-Anfragen über das Support-Portal/

den KI-Assistenten zu stellen. Der Anbieter erbringt in dem Fall, den 1st-Level-

Support ganz oder teilweise durch den eigenen KI-Assistenten. Der KI-Assistent

nimmt Anfragen entgegen, nimmt eine Erstsichtung vor, schlägt gegebenenfalls

Standardlösungen vor und eskaliert bei Bedarf an den 2nd-Level-Support.

e) Helloha ist zu einer Anpassung jedweder Software und/oder anderen Leistungen

an sich ändernde rechtliche oder sonstige regulatorische Anforderungen oder zu

Anpassungen an etwaige Änderungen, die in der Software, ob durch den

Hersteller der Software oder Dritte, erfolgen, nicht verpflichtet.

f) Helloha wird etwaige Wartungs- oder Supportleistungen innerhalb der folgenden

Servicezeiten erbringen: montags bis freitags, zwischen 9 und 16 Uhr. Die

vorgenannten Servicezeiten gelten nicht an lokalen, am Sitz von Helloha

geltenden, oder bundesweiten Feiertagen oder während der jährlichen

Betriebsferien (24. Dezember bis 6. Januar).

g) Servicezeiten im Sinne dieser Bestimmungen definieren sich als die Zeiten,

innerhalb derer Helloha die Erreichbarkeit für Störungsannahmen gewährleistet.

h) Helloha schuldet in diesen Zeiten lediglich eine Aufnahme des herangetragenen

Themas, nicht jedoch eine sofortige Bearbeitung.

i) Die unverzügliche Erstreaktion durch den KI-Assistenten gilt als

Eingangsbestätigung der Störungsanzeige.

6. Soweit die Bereitstellung der KI-gestützten Telefonkommunikation vereinbart wird, richtet

Helloha für den Kunden die dafür benötigte separate Telefonnummer bei einem durch

Helloha ausgewählten Drittdienstanbieter ein. Die Mitnahme einer bestehenden

Rufnummer des Kunden ist nicht möglich, es sei denn, es wurde vertraglich etwas

anderes vereinbart. Der Kunde wirkt bei der Einrichtung der neuen Rufnummer gemäß §

5 dieser Bedingungen mit.

7. Der Kunde kann auf der Website einen Demo Account anlegen, mit dem er Testanrufe

mit der KI durchführen kann.

8. Helloha bleibt das Recht vorbehalten, die Software weiterzuentwickeln, insbesondere

Leistungen zu erweitern und Verbesserungen vorzunehmen, wenn diese dem Stand der

Technik entsprechen, notwendig erscheinen, um Missbrauch zu verhindern, der IT-

Sicherheit dienen oder wenn Helloha aufgrund gesetzlicher Vorschriften hierzu

verpflichtet ist. Es besteht kein Anspruch des Kunden auf den Einsatz eines bestimmten

KI-Sprachmodells im Rahmen der Software. Helloha kann grundsätzlich ohne Mitteilung

an den Kunden jederzeit Änderungen an der Software im Sinne dieses Absatzes oder

Updates vornehmen. Über wesentliche Änderungen wird der Kunde jedoch in geeigneter

Weise informiert.

9. Helloha behält sich das Recht vor die kostenlos bereitgestellten Leistungen jederzeit

einzuschränken. Der Kunde hat keinen Anspruch auf den Fortbestand des kostenlosen

Leistungsumfangs.

10. Helloha beseitigt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten in angemessenem

Zeitrahmen sämtliche Softwarefehler nach diesen Bestimmungen.

11. Hinsichtlich der Zweckbestimmung der auf der Plattform eingesetzten KI-Tools und

etwaiger Einsatzbeschränkungen gilt das Folgende:

a) Die von Helloha bereitgestellte Software, einschließlich der darin enthaltenen KI-

Komponenten, ist ausschließlich für allgemeine kommerzielle Zwecke bestimmt.

Sie ist nicht für den Einsatz in Hochrisikobereichen im Sinne der Verordnung (EU)

2024/1689 („KI-Verordnung“) vorgesehen.

b) Die Nutzung insbesondere in sicherheitskritischer Infrastruktur, im

Gesundheitswesen, bei der Bewertung von Personen oder in anderen durch die

KI-Verordnung geregelten Hochrisikobereiche ist ausdrücklich ausgeschlossen,

es sei denn, es liegt eine schriftliche Sondervereinbarung mit Helloha vor.

c) Es ist dem Kunden untersagt, die Plattform in verbotenen Anwendungsbereichen

im Sinne von Art. 5 KI-Verordnung einzusetzen.

d) Der Kunde verpflichtet sich, Helloha von sämtlichen Ansprüchen Dritter

freizustellen, die aus einem nicht vertragsgemäßen Einsatz der Plattform in

Hochrisikobereichen oder verbotenen Anwendungsfeldern resultieren. Dies

umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.

12. Vorgänge oder Ereignisse, die sich nach Beendigung von Arbeitsschritten oder dem

Auftrag selbst ereignen, verpflichten Helloha nicht, die bereits erarbeiteten Erkenntnisse

zu aktualisieren oder an den Kunden weitergegebene Informationen zu überarbeiten.

13. Helloha ist nicht verpflichtet, die von der Software erzeugten Ergebnisse, Inhalte oder

Analysen – insbesondere aus KI-gestützten Sprach-/Chatinteraktionen – auf rechtliche,

inhaltliche oder tatsächliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung für den Kunden zu

überprüfen. Die Verantwortung für die Prüfung, Bewertung und Nutzung der generierten

Inhalte liegt ausschließlich beim Kunden.

14. Helloha ist berechtigt, für sämtliche Leistungen Dritte, insbesondere Subunternehmer, zu

beauftragen. Diese sind dann Erfüllungsgehilfen von Helloha. Helloha ist insbesondere

dazu berechtigt, weitere Spezialisten zu Detailfragestellungen hinzuzuziehen,

eingesetzte bzw. genannte Projektmitarbeiter jederzeit durch vergleichbar qualifizierte

Ressourcen zu ersetzen, Unterauftragnehmer natürlicher sowie juristischer Person,

insbesondere Software Dritter einzusetzen. Die Bereitstellungsfristen verlängern sich

unbeschadet der Rechte von Helloha wegen Verzugs des Kunden um den Zeitraum, in

dem der jeweilige Vertragspartner seinen Verpflichtungen gegenüber Helloha nicht

nachkommt.

15. Kommt Helloha mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so ist der Kunde nur dann zum

Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Helloha eine vom Kunden gesetzte Nachfrist nicht

einhält.

16. Der Leistungsort ist grundsätzlich am Sitz von Helloha oder am Sitz des Kunden, wenn

sich nicht etwas anderes aus der individuellen Vereinbarung oder der Art der Tätigkeit

ergibt.

§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug

1. Die Vergütungshöhe sowie der Abrechnungsmodus richten sich nach dem Angebot, dem

vom Kunden gewählten Abonnement-Paket, den jeweiligen vertraglichen Vereinbarung

oder nach diesen Bedingungen.

2. Alle Preisangaben verstehen sich als Netto-Europreise zzgl. der jeweils gültigen

gesetzlichen Umsatzsteuer.

3. Soweit nicht anders vereinbart, ist die Vergütung im Voraus zu Beginn der jeweiligen

Abrechnungsperiode zu zahlen. Helloha stellt die Rechnung entsprechend der

vereinbarten Zahlungsbedingungen zum Beginn der vertraglich festgelegten

Leistungsperiode per E-Mail oder per Post zu. Die Vergütung wird mit Rechnungsstellung

zur Zahlung fällig. Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist

zu bezahlen.

4. Die Erfüllung der Zahlungspflicht tritt mit Gutschrift, der vertraglich festgelegten

Forderung, auf dem Konto von Helloha ein.

5. Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen sind gegenüber Helloha in Textform zu

erheben. Rechnungen von Helloha gelten als vom Kunden genehmigt, wenn ihnen nicht

binnen vier Wochen nach Zugang widersprochen wird. Zur Fristwahrung genügt die

rechtzeitige Absendung des Widerspruchs.

6. Befindet sich der Kunde zwei Monate lang im Zahlungsverzug und kommt er seinen

Verpflichtungen nicht nach, ist Helloha dazu berechtigt, weitere Leistungen

zurückzuhalten, laufende Leistungen zu unterbrechen und mit sofortiger Wirkung vom

Vertrag zurückzutreten bzw. den Vertrag ohne besondere vorherige Ankündigung fristlos

zu kündigen.

7. Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung sind die bereits erbrachten Leistungen von Helloha

bis zum Wirksamwerden des Beendigungstatbestandes entsprechend der vertraglichen

Regelung durch den Kunden zu vergüten. Etwaige gesetzliche Ansprüche, die Helloha

auf Grund einer vorzeitigen Beendigung zustehen, werden hiervon nicht berührt. Etwaige

Ansprüche aus dieser Nummer sind im Rahmen gesetzlich entstehender Ansprüche

anzurechnen.

§ 4 Laufzeit, Kündigung

1. Soweit nicht anders vereinbart, werden Abonnements – je nach gewähltem

Leistungspaket – mit einer Laufzeit von 1 Monat oder 1 Jahr geschlossen. Verträge

verlängern sich automatisch jeweils um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit, sofern sie

nicht vorher frist- und formgerecht gekündigt werden.

2. Verträge mit einer Laufzeit von 1 Jahr können mit einer Frist von vier Wochen zum Ablauf

der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden.

3. Verträge, die nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit ohne Verlängerung automatisch

enden, bedürfen keiner Kündigung.

4. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger

Grund liegt insbesondere vor, wenn

a) der Kunde seine Zahlung einstellt,

b) sich der Kunde im Sinne des § 3 dieser Bedingungen mit der Bezahlung der

Rechnung in Verzug befindet und der Verzug bereits zwei aufeinander folgende

Zahlungstermine umfasst,

c) der Kunde einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hat,

d) der Kunde seine Mitwirkungspflicht aus diesen Bedingungen nicht fristgerecht

erbringt.

5. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

1. Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen. Erkennt eine Vertragspartei, dass

Angaben und Anforderungen, gleich ob eigene oder solche der anderen Vertragspartei,

fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat sie dies und die

ihr erkennbaren Folgen der anderen Partei unverzüglich mitzuteilen. Die Parteien werden

dann nach einer interessengerechten Lösung suchen und anstreben, diese,

gegebenenfalls nach den Bestimmungen über Leistungsänderungen, zu erreichen.

2. Die Mitwirkungspflichten des Kunden ergeben sich grundsätzlich aus den jeweiligen

Leistungsbeschreibungen, dem jeweiligen Angebot sowie den individuellen

Vereinbarungen und/oder diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen, wobei der Kunde

in der Regel, ohne hierfür Kosten geltend machen zu dürfen, nach billigem Ermessen von

Helloha mitzuarbeiten hat. Die Aufzählung der genannten Verpflichtungen ist dabei nicht

abschließend.

3. Insbesondere erbringt der Kunde folgende Leistungen unentgeltlich:

a) Der Kunde ist verpflichtet, bei Abschluss des Vertrages seine Daten vollständig

und wahrheitsgemäß anzugeben. Sollten sich Änderungen ergeben, sind diese

gegenüber Helloha unverzüglich mitzuteilen.

b) Der Kunde wird zu Beginn der Leistungen alle benötigten oder angeforderten

Unterlagen, Daten, Inhalte, benötigte Zugangsberechtigungen, Schnittstellen und

Benutzerdaten für alle im Rahmen des Projektes benötigten Systeme sowie

weitere Informationen vollständig und wahrheitsgemäß vorlegen. Sollten sich

Änderungen ergeben, sind diese dem Helloha unverzüglich mitzuteilen.

c) Er ist verpflichtet die gemäß Angebot bzw. Vertrag verwendete

Wissensdatenbank (z. B. in Form eines Google Doc) mit den für die

Leistungserbringung durch Helloha relevanten Informationen zu füllen und diese

stets aktuell zu halten. Dies gilt auch für etwaige Kundenwebsites, welche gemäß

Angebot und/oder Vertrag als weitere Informationsquelle einbezogen werden.

d) Der Kunde ist verpflichtet bei der Einrichtung der für die KI-gestützte

Telefonkommunikation erforderlichen separaten Telefonnummern mitzuwirken und

alle dafür benötigten Daten – insbesondere die für die Einrichtung erforderlichen

Daten gegenüber dem Drittdienstanbieter – vollständig und wahrheitsgemäß

anzugeben.

e) Er ist verpflichtet eigenverantwortlich dafür zu sorgen, dass die Rufweiterleitung

zu dem vertragsgegenständlichen KI Voice Agenten ordnungsgemäß eingerichtet

und aufrechterhalten wird.

f) Der Kunde ist verpflichtet, die von Helloha erbrachten Leistungen nur für die

vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden.

g) Er ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der beauftragten Leistungen selbst

zu überprüfen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Leistungen von

Helloha gegen wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche, markenrechtliche,

datenschutzrechtliche oder sonstige rechtliche Vorschriften verstoßen.

h) Er ist verpflichtet sicherzustellen, dass die von ihm an Helloha überlassenen

Informationen, Daten, Texte, Dateien und Bilder für die vertraglich vereinbarten,

von Helloha zu erbringenden Leistungen nicht gegen gesetzliche Vorschriften

und/oder Rechte Dritter verstoßen. Er stellt Helloha von jeglicher Haftung in

Bezug auf die Verwendung dieser überlassenen Informationen, Daten, Texte,

Dateien und Bilder und daraus folgenden Marken-, Urheber- und

Wettbewerbsverletzungen frei.

i) Der Kunde trägt zu jeder Zeit des Vertragszeitraums dafür Sorge, dass

sachkundige Auskunftspersonen verfügbar und auskunftsbereit sind.

j) Er wird unmittelbar nach Vertragsschluss einen zuständigen Ansprechpartner

benennen, der sämtliche Fragen zu den beauftragten Leistungen beantworten

und alle damit zusammenhängenden Entscheidungen treffen kann.

k) Er stellt sicher, dass jedwede in der Verantwortung Dritter stehende Leistung,

welche die Leistungserbringung von Helloha beeinflussen oder mit dieser in

Zusammenhang stehen kann/steht, termin- und qualitätsgerecht erbracht wird

und Helloha alle erforderlichen Informationen und Ergebnisse rechtzeitig zur

Verfügung gestellt werden.

l) Helloha ist nicht verpflichtet, Daten des Kunden oder dessen Internetpräsenzen

auf eventuelle Rechtsverstöße hin zu prüfen. Der Kunde stellt Helloha von allen

Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen.

m) Im Fall von geschuldeten SaaS-Leistungen gilt zusätzlich folgendes:

i. Der Kunde wird keine Crawler, Webagenten oder ähnliche Softwaretools

nutzen, die einer vertragsgemäßen, üblichen Nutzung widersprechen.

ii. Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßig seine Einstellungen und Daten zu

sichern, soweit diese Pflichten nach Art und Umfang des jeweiligen

Vertrages nicht bei Helloha liegen.

iii. Der Kunde wird, soweit nach Ermessen von Helloha erforderlich, alle

notwendigen Systeme auf technischer Ebene korrekt konfiguriert

bereitstellen.

iv. Der Kunde verpflichtet sich die von Helloha erhaltenen Zugangsdaten

zur Erbringung der geschuldeten Leistungen geheim zu halten, Dritten

gegenüber nicht zugänglich zu machen und den unbefugten Zugriff Dritter

auf die geschützten Bereiche durch geeignete Vorkehrungen zu

verhindern. Der Kunde wird Helloha unverzüglich unterrichten, wenn er

den Verdacht hat, dass ein Zugang von nicht berechtigten Personen

genutzt werden kann. Verletzt der Kunde oder ein von ihm bestimmter

Nutzer mit einem vertraglich bereitgestellten Zugang die vorliegenden

Bestimmungen, so kann Helloha ohne vorherige Ankündigung den Zugriff

aller Nutzer des Kunden unverzüglich sperren sowie die dadurch

betroffenen Anwendungsdaten mit vorheriger Ankündigung in Textform

unverzüglich löschen, wenn die Verletzung hierdurch nachweislich

abgestellt werden kann. Sofern die Sperrung zur Abwehr von Gefahren

behördlich angeordnet wurde oder der Abwehr von Gefahren für Helloha,

ihre Kunden oder andere Nutzer erfolgt, so kann die Benachrichtigung erst

nach der Sperrung erfolgen.

v. Für den Fall, dass Leistungen von Helloha von unberechtigten Dritten

unter Verwendung der Zugangsdaten des Kunden in Anspruch genommen

werden, haftet der Kunde für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der

zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang des Kundenauftrages zur

Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlusts oder

Diebstahls, sofern den Kunden am Zugriff des unberechtigten Dritten ein

Verschulden trifft.

vi. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der

Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und

hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme

einzusetzen.

n) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die von der KI generierten Inhalte

fehlerhaft sein können. Der Kunde ist verpflichtet die generierten Ergebnisse

selbstständig zu überprüfen und die jeweiligen Nutzer der Software ebenfalls

hierzu zu verpflichten.

o) Der Kunde ist verpflichtet alle Mitarbeiter, die mit der Software befasst sind,

entsprechend der Vorgaben der KI-Verordnung zu schulen.

4. Der Kunde ist verpflichtet nach abgeschlossener Rufnummereinrichtung im Sinne von § 2

Abs. 6 dieser Bedingungen einen Testanruf durchzuführen gemäß den Vorgaben von

Helloha.

5. Bei nicht erbrachter bzw. nicht vollständig und/oder korrekt erbrachter Mitwirkungspflicht

des Kunden, steht Helloha eine zusätzliche Vergütung des dadurch verursachten

Mehraufwandes, zu den jeweiligen vereinbarten Stundensätzen, zu. Sind keine

Stundensätze vereinbart, gilt ein marktüblicher Stundensatz als vereinbart. Helloha wird

den Mehraufwand nachvollziehbar dokumentieren.

6. Der Kunde wird – soweit dies erforderlich ist – die Einhaltung der vorgenannten

Mitwirkungspflichten auch seinen mit der Software befassten Mitarbeitern auferlegen.

7. Kommt der Kunde nach angemessener Fristsetzung seinen Mitwirkungspflichten nicht

nach, ist Helloha dazu berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. In diesem

Fall ist Helloha dazu berechtigt, die bis zu diesem Zeitpunkt angefallene Vergütung zu

verlangen. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz bleiben hiervon unberührt.

8. Sofern Dritte Ansprüche nach den vorrangegangenen Ziffern gegenüber Helloha geltend

machen, wird Helloha den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Der Kunde

verpflichtet sich, Helloha insoweit von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen,

Helloha bei der Rechtsverteidigung zu unterstützen und die Kosten der angemessenen

Rechtsverteidigung zu übernehmen, soweit Helloha kein Mitverschulden zur Last fällt.

§ 6 Gewährleistung, Haftung

1. Der Kunde übernimmt die unbeschränkte Haftung für alle Schäden, die Helloha in Folge

einer nicht erbrachten bzw. nicht vollständig und/oder korrekt erbrachten

Mitwirkungspflicht des Kunden gemäß dieser Bedingungen entstehen. Der Kunde kann

jedoch den Gegenbeweis erbringen, dass die jeweils nicht erbrachte bzw. nicht

vollständig und/oder korrekt erbrachte Mitwirkungspflicht nicht ursächlich für den

Schaden ist.

2. Der Kunde haftet insbesondere dafür, dass die Software nicht zu gesetzwidrigen oder

gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßenden Zwecken verwendet wird

sowie dafür, dass keine Inhalte erstellt, verarbeitet oder gespeichert werden, die gegen

solche rechtswidrigen Zwecke verstoßen.

3. Die Haftung von Helloha für Mängel an den kostenlosen Diensten ist auf den Fall

beschränkt, dass Helloha gegenüber dem Nutzer einen Mangel arglistig verschweigt. Der

Nutzer hat bei kostenlosen Diensten keine Ansprüche auf Mängelbeseitigung durch

Helloha.

4. Hinsichtlich der kostenlosen Dienste schuldet Helloha keine Mindestverfügbarkeiten für

die Erreichbarkeit der Website/ Server. § 536 a Abs. 1, 1. Alt. BGB, der einen

verschuldensunabhängigen Schadensersatzanspruch des Nutzers gegen den Anbieter

beinhaltet, ist ausgeschlossen.

5. Helloha gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Server von 98,5 % im Jahresmittel.

Helloha haftet nicht für Ansprüche, die daraus entstehen, dass die Software

vorübergehend, insbesondere aufgrund von Wartungsarbeiten nicht zur Verfügung steht,

sofern der Ausfall eine Gesamtzeit von mehr als 1,5 % eines Jahres pro Kalenderjahr

nicht überschreitet und bei längeren Ausfällen kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit

vorliegt. Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des

Verantwortungsbereiches von Helloha liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung

von Entgelten. Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen

dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder

Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen

zwingend notwendig ist.

6. Helloha erbringt ihre Leistungen auf dem aktuellen Stand der Technik. Bei der Erbringung

ihrer Leistungen schuldet Helloha die branchenübliche Sorgfalt. Bei der Feststellung, ob

Helloha ein Verschulden trifft, ist zu berücksichtigen, dass eine Software technisch nicht

fehlerfrei erstellt werden kann und kreative und/oder technisierte Leistungen sowie der

Betrieb einer KI nicht fehlerfrei machbar sind. Technische Daten, Spezifikationen und

Leistungsangaben in öffentlichen Äußerungen, insbesondere in Werbemitteln sind keine

Beschaffenheitsangaben und keine zugesicherten Eigenschaften. Die Funktionalität der

jeweiligen Leistung richtet sich nach der Beschreibung in der Benutzerdokumentation

bzw. dem Angebot und den ergänzend hierzu getroffenen Vereinbarungen in Textform.

7. Helloha haftet nicht für die Qualität der mithilfe der Software durchgeführten Gespräche.

Die von der Software erzeugten Antworten, Analysen, Klassifizierungen der

Fragestellungen oder Empfehlungen beruhen auf probabilistischen und datenbasierten

Methoden des maschinellen Lernens und können sachlich unzutreffend, unvollständig

oder für den konkreten Anwendungsfall ungeeignet sein. Eine Haftung von Helloha für

fehlerhafte Ergebnisse ist insbesondere ausgeschlossen, wenn diese auf unzureichender

Qualität, Aktualität oder Strukturierung der vom Kunden bereitgestellten Daten oder auf

einer unterlassenen oder mangelhaften Mitwirkung des Kunden beruhen.

8. Helloha haftet nicht für etwaige Folgen, Schäden oder Betriebsunterbrechungen, die auf

Fehlern, Sicherheitslücken oder Fehlkonfigurationen in den vom Kunden verantworteten

Systemen oder Schnittstellen beruhen. Dies gilt auch für die dort ausgeführten

automatisierten Aktionen, wie Kalendereinträge, sofern diese nicht von Helloha

schuldhaft verursacht wurden. Für die Richtigkeit und Verfügbarkeit von Drittsystemen (z.

B. Kalender-/Buchungs-APIs, Telefonie) wird keine Haftung übernommen.

9. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet Helloha insoweit nicht, als der

Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, regelmäßige, in

branchenüblich kurzen Abständen durchzuführende, Datensicherungen durchzuführen

und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand

wiederhergestellt werden können, soweit die jeweilige Datensicherung nicht zu den

Hauptleistungspflichten von Helloha gehört.

10. Helloha haftet nicht für die Verletzung von gesetzlichen Vorschriften und/oder Rechten

Dritter in Bezug auf Grafiken, Texte, Bilder, Fotos und Dateien, die von den Kunden für

die zu erbringenden Leistungen zur Verfügung gestellt werden oder in dessen Namen

durch Helloha veröffentlicht werden.

11. Helloha haftet nicht für Schäden, die sich daraus ergeben, dass der Kunde, entgegen der

in § 2 Abs. 11 dieser Bedingungen geregelten Zweckbestimmung, die Software in einem

Hochrisikobereich oder einem verbotenen Anwendungsbereich einsetzt. Der Kunde gilt in

einem solchen Fall gemäß Art. 25 KI-Verordnung selbst als Anbieter und übernimmt

sämtliche rechtlichen, regulatorischen und haftungsrechtlichen Verpflichtungen, die sich

daraus ergeben.

12. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von Helloha durch Beseitigung des Mangels,

Lieferung eines Programms oder einer anderen Sache, die den Mangel nicht hat, oder

Aufzeigen von Möglichkeiten, wie die Auswirkungen des Mangels vermieden werden

können. Der Kunde darf eine Minderung nicht durch Abzug von der vereinbarten

monatlichen Pauschale durchsetzen. Entsprechende Bereicherungs- oder

Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Das Kündigungsrecht des Kunden wegen

Nichtgewährung des Gebrauchs nach § 543 Abs.2 S.1 Nr.1 des Bürgerlichen

Gesetzbuchs ist ausgeschlossen, sofern nicht die Nachbesserung oder Ersatzlieferung

als fehlgeschlagen anzusehen ist. Die verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung

von Helloha für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, ist

ausgeschlossen.

13. Die Mängelbeseitigung durch Helloha kann auch durch telefonische, schriftliche oder

elektronische Handlungsanweisungen an den Kunden erfolgen.

14. Die Mängelhaftung ist ausgeschlossen für Mängel, die durch äußere, nicht von Helloha

zu vertretende Einflüsse oder durch unsachgemäße Nutzung des Kunden verursacht

werden. Sie entfällt ebenfalls, wenn der Kunde selbst oder Dritte Änderungen und/oder

Ergänzungen an den Leistungen von Helloha ohne ausdrückliche Genehmigung in

Textform vornehmen. Der Kunde kann jedoch den Gegenbeweis erbringen, dass die

jeweilige Veränderung und/oder Ergänzung nicht ursächlich für den Mangel ist.

15. Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich an. Die Anzeige kann zunächst mündlich erfolgen,

ist jedoch spätestens am dritten Werktag in Textform einzureichen. Eine Mängelmeldung

darf nur von einer fachkundigen Person erfolgen und muss folgenden Anforderungen

genügen:

a) genaue Beschreibung des Problems (Fehler und erwartetes Verhalten),

b) Screenshot der Fehlermeldung,

c) eine Beschreibung, wie der Fehler reproduziert werden kann,

d) Benennung eines aussagefähigen Ansprechpartners zur Problemstellung.

16. Der Kunde wird Helloha bei der Mangelfeststellung und -beseitigung unterstützen und

unverzüglich Einsicht in benötigte Informationen gewähren, aus denen sich die näheren

Umstände des Auftretens des Mangels ergeben.

17. Solange der Kunde die nach dem jeweiligen Vertrag fällige Vergütung noch nicht

vollständig gezahlt hat und er kein berechtigtes Interesse am Zurückbehalt der

rückständigen Vergütung hat, ist Helloha berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern.

18. Helloha ist innerhalb einer angemessenen Frist zu mindestens fünf

Nacherfüllungsversuchen berechtigt. Das Fehlschlagen eines fünften

Nacherfüllungsversuches bedeutet nicht zwingend das endgültige Fehlschlagen der

Nacherfüllung. Helloha ist vielmehr innerhalb der gesetzten Fristen oder angesichts der

Umstände des Einzelfalls zu weiteren Nacherfüllungsversuchen berechtigt.

19. Erfüllungsort für die Nacherfüllung ist der Sitz von Helloha.

20. Eine Selbstvornahme durch den Kunden ist ausgeschlossen.

21. Helloha haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden,

bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer

Beschaffenheitsgarantie, für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes sowie für

Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

22. Für sonstige Schäden haftet Helloha nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren

Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist

(Kardinalpflicht).

23. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe

des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden

muss, maximal jedoch auf die Summe der von dem Kunden im laufenden Vertragsjahr

gezahlten Vergütung.

24. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

25. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die Erfüllungsgehilfen von

Helloha.

§ 7 Urheberrechte, Nutzungsrechte

1. Sämtliche Rechte an jedweder Leistung stehen im Verhältnis der Vertragspartner

ausschließlich Helloha zu, soweit nach diesen AGB oder einer sonstigen Vereinbarung

keine Rechte an den Kunden eigeräumt werden.

2. Helloha gewährt dem Kunden für die Laufzeit des jeweiligen Vertrags ein einfaches, nicht

ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die

vertragsgegenständliche Software zu nutzen. Das Nutzungsrecht des Kunden beschränkt

sich ausschließlich auf das bestimmungsgemäße Nutzen der Software. Ein

anderweitiges Verwenden etwaiger Inhalte ist nicht gestattet.

3. Der Kunde verpflichtet sich, Copyright-Vermerke und Eigentumshinweise von Helloha

nicht zu entfernen.

4. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Kunde zur kostenlosen Rückgabe der

vollständigen ihm überlassenen Dokumentationen, Materialien und sonstigen Unterlagen

oder Programmen verpflichtet. Helloha kann auf die Rückgabe verzichten und die

Löschung von überlassenen Programmen sowie die Vernichtung der Dokumentation

anordnen. Übt Helloha dieses Wahlrecht aus, wird sie dies dem Kunden ausdrücklich

mitteilen.

5. Helloha übernimmt keine Garantie dafür, dass die durch den Kunden mithilfe von der

Software generierten oder bereitgestellten Ergebnisse frei von Rechten Dritter sind,

insbesondere Urheberrechten, Markenrechten, Persönlichkeitsrechten usw.

6. Der Kunde räumt Helloha ein auf die Dauer der Vertragsbeziehung begrenztes Recht zur

Nutzung seiner Marken und Unternehmenskennzeichen sowie ein zeitlich begrenztes

Nutzungs- und Bearbeitungsrecht in Bezug auf die Texte und/oder sonstigen Werke

seiner Internetpräsenzen sowie die zum Zwecke der vertragsgemäßen

Leistungserbringung bereitgestellten Kalenderdaten ein.

7. Die von dem Kunden zur Verfügung gestellten Daten können urheber- und

datenschutzrechtlich geschützte Inhalte enthalten. Der Kunde räumt Helloha hiermit das

Recht ein, diese Inhalte für die vertragsgemäße Leistungserbringung zu verwenden, sie

im Rahmen und im Umfang der vertraglich geschuldeten Pflichten über das Internet

zugänglich machen zu dürfen und, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu

übermitteln sowie zum Zwecke der Datensicherung, für die Dauer des

Vertragsverhältnisses, vervielfältigen zu können.

8. Soweit der Kunde Helloha im Rahmen der Plattform Inhalte oder Daten zur Verfügung

stellt – sei es durch die Bereitstellung einer Wissensdatenbank oder durch Anbindung

externer Drittsysteme über Schnittstellen (z. B. API-Zugriffe) – räumt er Helloha hiermit

das nicht ausschließliche, räumlich und zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränkte

Recht ein, diese Daten im Rahmen der Leistungserbringung zu nutzen. Dies umfasst

insbesondere das Recht die Daten systemintern zu speichern, zu analysieren, zu

verändern, automatisiert zu verarbeiten und sie für KI-gestützte Funktionen der Software

zu verwenden, insbesondere für Zwecke der Abfrageverarbeitung, Kontextanreicherung

sowie Generierung von Antworten.

9. Der Kunde sicher zu, dass er über sämtliche zur Weitergabe und Nutzung erforderlichen

Rechte an den übermittelten oder automatisch eingebundenen Inhalten verfügt und dass

deren Nutzung durch Helloha keine Rechte Dritter, insbesondere keine Urheber-,

Datenschutz- oder Geheimhaltungsrechte, verletzt. Er ist verpflichtet, nur solche Daten

zu übermitteln oder bereitzustellen, deren Verarbeitung durch Helloha nicht gegen

Rechte Dritter verstößt. Der Kunde stellt Helloha von allen Ansprüchen frei, die auf einer

Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen.

10. Helloha ist berechtigt, jedwede Entwicklung und jedwedes Know-how aus Aufträgen/

Weiterentwicklungen auch frei bei weiteren Aufträgen einzusetzen und nach freiem

Belieben zu verwerten.

11. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Offenlegung und/oder Übertragung des Quellcodes,

der aus den anonymisierten Trainingsdaten entwickelten Modelle, Algorithmen oder

sonstiger daraus abgeleiteten Ergebnisse, soweit keine zwingenden gesetzlichen

Regelungen entgegenstehen.

§ 8 Anbieterwechsel, Datenportabilität

1. Der Kunde ist berechtigt, jederzeit und unabhängig von einer vereinbarten

Mindestvertragslaufzeit, zu einem anderen Anbieter, der die gleiche Dienstart abdeckt, zu

wechseln oder die Übertragung aller exportierbaren Daten und anderer Elemente,

einschließlich Anwendungen, für die der Kunde ein Nutzungsrecht hat („digitale

Vermögenswerte“) zu der IKT-Infrastruktur in den eigenen Räumlichkeiten des Kunden,

zu verlangen. Folgendes ist hierbei zu beachten:

a) Ein Dienst der gleichen Dienstart wird angenommen, wenn der Dienst dasselbe

Hauptziel und dasselbe Dienstmodell für die Datenverarbeitung hat sowie

dieselben Hauptfunktionen aufweist wie der Dienst von Helloha. Die hierfür

maßgebliche von Helloha angebotene Dienstart richtet sich nach § 2 dieser

Bedingungen sowie den Leistungsbeschreibungen von Helloha im Angebot

und/oder dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag.

b) Als exportierbare Daten gelten die vom Kunden im Rahmen der Nutzung des

Dienstes eingegebenen oder aus der Nutzung resultierenden Daten einschließlich

zugehöriger Metadaten, die aus dem Dienst extrahiert werden können. Nicht

erfasst werden Daten, die ausschließlich der internen Funktionsweise des

Dienstes dienen, geschützte Inhalte Dritter oder des Anbieters (z. B. proprietäre

Strukturen, Algorithmen, Lizenzen oder Geschäftsgeheimnisse), einschließlich

solcher Ergebnisse, Modelle oder Ausgabedaten, deren Offenlegung

Rückschlüsse auf die Funktionsweise, die Logik oder die von Helloha

eingesetzten algorithmischen Verfahren zulassen würden, soweit ihre

Übertragung nicht zwingend für die weitere Nutzung durch den Kunden

erforderlich ist.

2. Der Kunde zeigt Helloha die Einleitung des Anbieterwechsels 2 Monate vor dessen

Durchführung an (Ankündigungsfrist). Die übrigen Kündigungsregelungen für den

jeweiligen Vertrag bleiben von dieser Regelung unberührt.

3. Die Übergangsfrist für die Übertragung der Daten zu einem anderen Anbieter oder der

IKT-Infrastruktur in den eigenen Räumen des Kunden beträgt höchstens 30 Kalendertage

ab Ablauf der Ankündigungsfrist nach Absatz 2 (Übergangszeitraum).

4. Ist der Übergangszeitraum technisch nicht durchführbar, so teilt Helloha dies dem

Kunden innerhalb von 14 Arbeitstagen nach der Beantragung des Wechsels mit und

begründet die technische Undurchführbarkeit. Helloha gibt einen alternativen

Übergangszeitraum an, der sieben Monate nicht überschreiten darf.

5. Der Kunde ist berechtigt, den Übergangzeitraum ein Mal um einen Zeitraum zu

verlängern, den er für seine eigenen Zwecke für angemessen hält. Der jeweilige Vertrag

läuft während des Übergangszeitraums unverändert fort.

6. Sofern der Anbieterwechsel vor dem Ablauf der regulären vereinbarten Vertragslaufzeit

erfolgt und zu einer vorzeitigen Beendigung des jeweiligen Vertrags führt, hat der Kunde

Helloha eine Ausgleichszahlung in Höhe der noch ausstehenden Entgelte der jeweiligen

Restlaufzeit des Vertrages zu zahlen.

7. Helloha wird die für die vertraglich vereinbarten Dienste bzw. Leistungspflichten relevante

Ausstiegsstrategie des Kunden unterstützen, insbesondere durch Bereitstellung der

hierfür einschlägigen Informationen.

8. Während des Übergangszeitraums unterstützt Helloha den Kunden indem Helloha

a) dem Kunden und den von ihm autorisierten Dritten beim Vollzug des Wechsels

angemessene Unterstützung leistet, soweit dies Helloha zumutbar und technisch,

insbesondere auf Basis der vorhandenen Schnittstellen, möglich ist,

b) mit der gebotenen Sorgfalt handelt, um die Geschäftskontinuität

aufrechtzuerhalten und die vertragsgemäßen Dienste fortzusetzen,

c) den Kunden über bekannte Risiken für die unterbrechungsfreie Erbringung der

Dienste unterrichtet,

d) für ein hohes Maß an Sicherheit während des Wechsels sorgt, insbesondere

hinsichtlich der Datenübertragung und während des Datenzugriffs im

Abrufzeitraum nach Absatz 10.

9. Helloha stellt dem Kunden folgende Informationen bereit:

a) eine Auflistung aller Kategorien von Daten und digitalen Vermögenswerten, die

während des Wechselvollzugs übertragen werden können, einschließlich aller

exportierbaren Daten (Anlage 1 dieser Bedingungen).

b) eine Auflistung der Datenkategorien, die für die interne Funktionsweise des

Dienstes von Helloha spezifisch sind und die von den exportierbaren Daten nach

Absatz 9 Buchstabe a) ausgenommen sind, da die Gefahr einer Verletzung von

Geschäftsgeheimnissen der Helloha besteht (Anlage 2). Dies gilt jedoch nur,

wenn solche Ausnahmen den Anbieterwechsel nicht behindern oder verzögern.

10. Nach Ablauf des Übergangszeitraums erhält der Kunde für 30 Kalendertage die

Möglichkeit seine Daten abzurufen („Abrufzeitraum“). Während des Abrufzeitraums bleibt

das Sicherheitsniveau nach Absatz 8 Buchstabe d) bestehen.

11. Der Kunde hat Helloha innerhalb der Ankündigungsfrist im Sinne von Absatz 2 –

spätestens bis zu ihrem Ablauf – mitzuteilen, ob er

a) zu einem anderen Anbieter wechselt; der Kunde hat in diesem Fall die

erforderlichen Angaben zu dem neuen Anbieter zu machen;

b) zu einer IKT-Infrastruktur in eigenen Räumlichkeiten übergeht oder

c) die Löschung seiner exportierbaren Daten verlangt.

12. Der Vertrag gilt in Bezug auf die exportierbaren Daten als beendet, sobald der Wechsel

erfolgreich abgeschlossen ist oder nach Ablauf der Ankündigungsfrist, sofern der Kunde

stattdessen die Löschung seiner Daten verlangt. Der Kunde wird von Helloha gesondert

über die Beendigung des Vertrags informiert.

13. Helloha löscht sämtliche exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte, die direkt

vom Kunden generiert wurden oder sich direkt auf ihn beziehen nach dem Ablauf des

Abrufzeitraum oder nach Ablauf eines vereinbarten alternativen Zeitraums, sofern der

Wechsel erfolgreich vollzogen wurde und soweit dem keine gesetzlichen

Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Auf Verlangen wird Helloha dem Kunden die

Löschung schriftlich bestätigen.

14. Die Kosten für etwaige Wechselentgelte werden wie folgt geregelt:

a) Bis zum 12. Januar 2027 kann Helloha für den Vollzug des Wechsels ermäßigte

Entgelte erheben, die ausschließlich den direkt zurechenbaren, nachweisbaren

Kosten entsprechen.

b) Ab dem 12. Januar 2027 werden für den Vollzug des Wechsels keine Entgelte

erhoben werden.

c) Über die gesetzlichen Mindestpflichten hinausgehende Zusatzleistungen (z. B.

beschleunigte Migration, Konvertierungen in Sonderformate, projektbezogene

Unterstützung) sind gesondert zu beauftragen und werden nach den jeweils

gültigen Vergütungssätzen abgerechnet.

§ 9 Höhere Gewalt

Helloha ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt

gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf

die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen

insbesondere Pandemien, Epidemien, rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in

Drittbetrieben sowie behördliche Maßnahmen.

§ 10 Schlussbestimmungen

1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten betreffend des Vertragsverhältnisses

ist der Firmensitz von Helloha in Deutschland.

2. Änderungen oder Ergänzungen des jeweiligen Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit

mindestens der Textform. Dies gilt auch für diese Regelung des Texterfordernisses. Es

bestehen keine mündlichen Nebenabreden.

3. Folgende Anlagen sind integraler Bestandteiler dieser Geschäftsbedingungen:

a) Anlage 1: Auflistung der Kategorien von übertragbaren Daten

b) Anlage 2: Auflistung der nicht übertragbaren Datenkategorien

4. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder während der

Vertragsdauer unwirksam werden, so wird diese Vereinbarung in allen übrigen

Bestimmungen dadurch nicht berührt und gilt unverändert weiter. Die unwirksame

Bestimmung soll durch eine andere, zulässige Bestimmung ersetzt werden, die dem Sinn

und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

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