Stand: 06.02.2026
Präambel
Die Helloha GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Daniel Mewes und Daniel Stanszus
Burgstallstr. 99, 70199 Stuttgart, (nachfolgend „Helloha“ genannt) stellt ihren Kunden unter
www. Helloha (nachfolgend „Website“) eine KI-basierte Softwarelösung im Rahmen eines
Software-as-a-Service-Modells zur Verfügung. Helloha konfiguriert die Software für den
Kunden, übernimmt den Support und erbringt in diesem Zusammenhang weitere
Dienstleistungen. Die Software umfasst einen KI-Voice Agenten und einen KI-Chatbot,
welche auf Gastronomie und Hotellerie spezialisiert sind. Sie dient der Automatisierung von
Prozessen und der Unterstützung bei der Entgegennahme und der Bearbeitung von
Kundenanfragen.
Die nachfolgenden Bedingungen sollen das Rechtsverhältnis zwischen Helloha und dem
jeweiligen Kunden umfassend und auf verständliche Weise regeln.
§ 1 Geltungsbereich, Änderung
1. Diese Bedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen Helloha und
dem jeweiligen Kunden und gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen
Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt,
es sei denn, Helloha hat diesen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt.
2. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern. Unternehmer im Sinne dieser
allgemeinen Geschäftsbedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine
rechtsfähige Personengesellschaft, die bei der Bestellung in Ausübung ihrer
gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
3. Helloha behält sich das Recht vor, die allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne
Nennung von Gründen zu ändern, insbesondere bei Änderungen gesetzlicher
Vorschriften, der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder technischer Entwicklungen.
Hauptleistungspflichten (bisheriger Leistungsumfang, Vergütung) werden hierdurch nicht
geändert. Helloha wird den Kunden mindestens sechs Wochen vor dem geplanten
Inkrafttreten der Änderung in Textform informieren und ihm diese übermitteln.
Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der
Änderungsmitteilung, so gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Folge wird
Helloha den Kunden in der Änderungsmitteilung besonders hinweisen. Widerspricht der
Kunde innerhalb der vorgenannten Frist, so ist Helloha dazu berechtigt, das jeweils
betroffene Vertragsverhältnis zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten
Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen, oder es zu den bisherigen Bedingungen
fortzusetzen.
4. Der Vertragsschluss findet ausschließlich in deutscher Sprache statt. Auf die allgemeinen
Geschäftsbedingungen und auf die unter Bezug auf diese allgemeinen
Geschäftsbedingungen geschlossenen Verträge findet ausschließlich deutsches Recht
unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
5. Im Fall von Kollisionen innerhalb der Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien soll
folgende Rangfolge gelten:
a) individuelle Vereinbarungen,
b) diese allgemeinen Geschäftsbedingungen,
c) die gesetzlichen Regelungen.
§ 2 Vertragsschluss, Vertragsgegenstand, Leistungsumfang
1. Helloha stellt ihren Kunden die auf künstlicher Intelligenz („KI“) gestützte Software in
verschiedenen kostenpflichtigen Leistungspaketen zur Verfügung. Helloha bietet
insbesondere folgende Vertragsgegenstände, soweit vereinbart, an:
a) Training der KI,
b) Einrichtung und Konfiguration der Software für den Einsatz bei dem Kunden,
c) Zurverfügungstellung der vertragsgegenständlichen Software,
d) Support und weitere Unterstützungsleistungen beim Betrieb der Software.
2. Der Kunde kann auf der Website zwischen verschiedenen kostenpflichtigen
Leistungspaketen und Abonnement-Modellen wählen. Der jeweilige Vertrag kommt durch
die Buchung eines Leistungspakets bzw. Abonnement-Modells durch den Kunden auf der
Website zustande. Die einzelnen Leistungsgegenstände sowie der konkrete Umfang der
von Helloha zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Angaben in den
jeweiligen Paket- und Leistungsbeschreibungen, dem jeweiligen Angebot sowie den
individuellen Vereinbarungen und/oder diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.
3. Helloha beginnt mit der vereinbarten Leistung zu dem im jeweiligen Vertrag und den
zugrundeliegenden Auftragsdokumenten vereinbarten Zeitpunkt. Fristen verlängern sich
automatisch um den Zeitraum, in dem Helloha unverschuldet an der Ausführung der
Leistung gehindert ist. Dies ist insbesondere in Fällen von höherer Gewalt, Streik,
Pandemien und Epidemien sowie mangelnder Mitwirkung des Kunden i. S. d. § 5 dieser
allgemeinen Geschäftsbedingungen gegeben.
4. Helloha schuldet lediglich die Bereitstellung der vertragsgegenständlichen Software in
ihrem jeweils aktuellen Funktionsumfang über das Internet. Helloha schuldet in Bezug
auf die im Rahmen der Plattform erstellten Ergebnisse keinen bestimmten Erfolg oder
Eignung für einen konkreten vom Kunden angestrebten Zweck. Der Kunde wird darauf
hingewiesen, dass KI-gestützte Systeme auf probabilistischen Modellen und Algorithmen
beruhen, die Ausgaben bzw. Ergebnisse liefern, welche fehlerhaft sein können und einer
selbstständigen Verifizierung durch den Kunden bzw. dessen Mitarbeiter bedürfen.
5. Im Rahmen von geschuldeten Dienstleistungen, z.B. Unterstützungs- oder
Supportleistungen wird der Helloha ausschließlich beratend oder unterstützend tätig,
wobei kein konkreter Erfolg garantiert werden kann. Helloha schuldet in diesem Fall nicht
den vom Kunden angestrebten Erfolg bzw. die Kundenzielsetzung der beauftragten
Leistung. Darüber hinaus gilt folgendes:
a) Helloha schuldet das ordnungsgemäße Training der KI nach dem Stand der
Technik. Das Training erfolgt ausschließlich auf Grundlage der vom Kunden zur
Verfügung gestellten Daten, Informationen, Schnittstellen, Systemzugänge sowie
sonstiger Ressourcen. Dem Kunden ist bewusst, dass die späteren Ergebnisse
der KI-gestützten Software auf der Qualität der zur Verfügung gestellten Daten
beruht.
b) Wartungs- oder Supportleistungen seitens Helloha erfolgen in der Regel durch
Fernwartung. Zur Erbringung von Leistungen kann Helloha nach eigenem
Ermessen auch zum Ort des Kunden fahren. Ein über die Pflichten aus diesem
Vertrag hinausgehender Support ist nicht geschuldet, soweit nicht gesondert
vereinbart. Darüber hinaus gilt folgendes:
c) Supportanfragen hat der Kunde per E-Mail an [email protected] zu
richten. Weitere Supportkanäle werden folgen.
d) Soweit von Helloha angeboten, sind Support-Anfragen über das Support-Portal/
den KI-Assistenten zu stellen. Der Anbieter erbringt in dem Fall, den 1st-Level-
Support ganz oder teilweise durch den eigenen KI-Assistenten. Der KI-Assistent
nimmt Anfragen entgegen, nimmt eine Erstsichtung vor, schlägt gegebenenfalls
Standardlösungen vor und eskaliert bei Bedarf an den 2nd-Level-Support.
e) Helloha ist zu einer Anpassung jedweder Software und/oder anderen Leistungen
an sich ändernde rechtliche oder sonstige regulatorische Anforderungen oder zu
Anpassungen an etwaige Änderungen, die in der Software, ob durch den
Hersteller der Software oder Dritte, erfolgen, nicht verpflichtet.
f) Helloha wird etwaige Wartungs- oder Supportleistungen innerhalb der folgenden
Servicezeiten erbringen: montags bis freitags, zwischen 9 und 16 Uhr. Die
vorgenannten Servicezeiten gelten nicht an lokalen, am Sitz von Helloha
geltenden, oder bundesweiten Feiertagen oder während der jährlichen
Betriebsferien (24. Dezember bis 6. Januar).
g) Servicezeiten im Sinne dieser Bestimmungen definieren sich als die Zeiten,
innerhalb derer Helloha die Erreichbarkeit für Störungsannahmen gewährleistet.
h) Helloha schuldet in diesen Zeiten lediglich eine Aufnahme des herangetragenen
Themas, nicht jedoch eine sofortige Bearbeitung.
i) Die unverzügliche Erstreaktion durch den KI-Assistenten gilt als
Eingangsbestätigung der Störungsanzeige.
6. Soweit die Bereitstellung der KI-gestützten Telefonkommunikation vereinbart wird, richtet
Helloha für den Kunden die dafür benötigte separate Telefonnummer bei einem durch
Helloha ausgewählten Drittdienstanbieter ein. Die Mitnahme einer bestehenden
Rufnummer des Kunden ist nicht möglich, es sei denn, es wurde vertraglich etwas
anderes vereinbart. Der Kunde wirkt bei der Einrichtung der neuen Rufnummer gemäß §
5 dieser Bedingungen mit.
7. Der Kunde kann auf der Website einen Demo Account anlegen, mit dem er Testanrufe
mit der KI durchführen kann.
8. Helloha bleibt das Recht vorbehalten, die Software weiterzuentwickeln, insbesondere
Leistungen zu erweitern und Verbesserungen vorzunehmen, wenn diese dem Stand der
Technik entsprechen, notwendig erscheinen, um Missbrauch zu verhindern, der IT-
Sicherheit dienen oder wenn Helloha aufgrund gesetzlicher Vorschriften hierzu
verpflichtet ist. Es besteht kein Anspruch des Kunden auf den Einsatz eines bestimmten
KI-Sprachmodells im Rahmen der Software. Helloha kann grundsätzlich ohne Mitteilung
an den Kunden jederzeit Änderungen an der Software im Sinne dieses Absatzes oder
Updates vornehmen. Über wesentliche Änderungen wird der Kunde jedoch in geeigneter
Weise informiert.
9. Helloha behält sich das Recht vor die kostenlos bereitgestellten Leistungen jederzeit
einzuschränken. Der Kunde hat keinen Anspruch auf den Fortbestand des kostenlosen
Leistungsumfangs.
10. Helloha beseitigt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten in angemessenem
Zeitrahmen sämtliche Softwarefehler nach diesen Bestimmungen.
11. Hinsichtlich der Zweckbestimmung der auf der Plattform eingesetzten KI-Tools und
etwaiger Einsatzbeschränkungen gilt das Folgende:
a) Die von Helloha bereitgestellte Software, einschließlich der darin enthaltenen KI-
Komponenten, ist ausschließlich für allgemeine kommerzielle Zwecke bestimmt.
Sie ist nicht für den Einsatz in Hochrisikobereichen im Sinne der Verordnung (EU)
2024/1689 („KI-Verordnung“) vorgesehen.
b) Die Nutzung insbesondere in sicherheitskritischer Infrastruktur, im
Gesundheitswesen, bei der Bewertung von Personen oder in anderen durch die
KI-Verordnung geregelten Hochrisikobereiche ist ausdrücklich ausgeschlossen,
es sei denn, es liegt eine schriftliche Sondervereinbarung mit Helloha vor.
c) Es ist dem Kunden untersagt, die Plattform in verbotenen Anwendungsbereichen
im Sinne von Art. 5 KI-Verordnung einzusetzen.
d) Der Kunde verpflichtet sich, Helloha von sämtlichen Ansprüchen Dritter
freizustellen, die aus einem nicht vertragsgemäßen Einsatz der Plattform in
Hochrisikobereichen oder verbotenen Anwendungsfeldern resultieren. Dies
umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.
12. Vorgänge oder Ereignisse, die sich nach Beendigung von Arbeitsschritten oder dem
Auftrag selbst ereignen, verpflichten Helloha nicht, die bereits erarbeiteten Erkenntnisse
zu aktualisieren oder an den Kunden weitergegebene Informationen zu überarbeiten.
13. Helloha ist nicht verpflichtet, die von der Software erzeugten Ergebnisse, Inhalte oder
Analysen – insbesondere aus KI-gestützten Sprach-/Chatinteraktionen – auf rechtliche,
inhaltliche oder tatsächliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung für den Kunden zu
überprüfen. Die Verantwortung für die Prüfung, Bewertung und Nutzung der generierten
Inhalte liegt ausschließlich beim Kunden.
14. Helloha ist berechtigt, für sämtliche Leistungen Dritte, insbesondere Subunternehmer, zu
beauftragen. Diese sind dann Erfüllungsgehilfen von Helloha. Helloha ist insbesondere
dazu berechtigt, weitere Spezialisten zu Detailfragestellungen hinzuzuziehen,
eingesetzte bzw. genannte Projektmitarbeiter jederzeit durch vergleichbar qualifizierte
Ressourcen zu ersetzen, Unterauftragnehmer natürlicher sowie juristischer Person,
insbesondere Software Dritter einzusetzen. Die Bereitstellungsfristen verlängern sich
unbeschadet der Rechte von Helloha wegen Verzugs des Kunden um den Zeitraum, in
dem der jeweilige Vertragspartner seinen Verpflichtungen gegenüber Helloha nicht
nachkommt.
15. Kommt Helloha mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so ist der Kunde nur dann zum
Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Helloha eine vom Kunden gesetzte Nachfrist nicht
einhält.
16. Der Leistungsort ist grundsätzlich am Sitz von Helloha oder am Sitz des Kunden, wenn
sich nicht etwas anderes aus der individuellen Vereinbarung oder der Art der Tätigkeit
ergibt.
§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug
1. Die Vergütungshöhe sowie der Abrechnungsmodus richten sich nach dem Angebot, dem
vom Kunden gewählten Abonnement-Paket, den jeweiligen vertraglichen Vereinbarung
oder nach diesen Bedingungen.
2. Alle Preisangaben verstehen sich als Netto-Europreise zzgl. der jeweils gültigen
gesetzlichen Umsatzsteuer.
3. Soweit nicht anders vereinbart, ist die Vergütung im Voraus zu Beginn der jeweiligen
Abrechnungsperiode zu zahlen. Helloha stellt die Rechnung entsprechend der
vereinbarten Zahlungsbedingungen zum Beginn der vertraglich festgelegten
Leistungsperiode per E-Mail oder per Post zu. Die Vergütung wird mit Rechnungsstellung
zur Zahlung fällig. Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist
zu bezahlen.
4. Die Erfüllung der Zahlungspflicht tritt mit Gutschrift, der vertraglich festgelegten
Forderung, auf dem Konto von Helloha ein.
5. Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen sind gegenüber Helloha in Textform zu
erheben. Rechnungen von Helloha gelten als vom Kunden genehmigt, wenn ihnen nicht
binnen vier Wochen nach Zugang widersprochen wird. Zur Fristwahrung genügt die
rechtzeitige Absendung des Widerspruchs.
6. Befindet sich der Kunde zwei Monate lang im Zahlungsverzug und kommt er seinen
Verpflichtungen nicht nach, ist Helloha dazu berechtigt, weitere Leistungen
zurückzuhalten, laufende Leistungen zu unterbrechen und mit sofortiger Wirkung vom
Vertrag zurückzutreten bzw. den Vertrag ohne besondere vorherige Ankündigung fristlos
zu kündigen.
7. Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung sind die bereits erbrachten Leistungen von Helloha
bis zum Wirksamwerden des Beendigungstatbestandes entsprechend der vertraglichen
Regelung durch den Kunden zu vergüten. Etwaige gesetzliche Ansprüche, die Helloha
auf Grund einer vorzeitigen Beendigung zustehen, werden hiervon nicht berührt. Etwaige
Ansprüche aus dieser Nummer sind im Rahmen gesetzlich entstehender Ansprüche
anzurechnen.
§ 4 Laufzeit, Kündigung
1. Soweit nicht anders vereinbart, werden Abonnements – je nach gewähltem
Leistungspaket – mit einer Laufzeit von 1 Monat oder 1 Jahr geschlossen. Verträge
verlängern sich automatisch jeweils um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit, sofern sie
nicht vorher frist- und formgerecht gekündigt werden.
2. Verträge mit einer Laufzeit von 1 Jahr können mit einer Frist von vier Wochen zum Ablauf
der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden.
3. Verträge, die nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit ohne Verlängerung automatisch
enden, bedürfen keiner Kündigung.
4. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger
Grund liegt insbesondere vor, wenn
a) der Kunde seine Zahlung einstellt,
b) sich der Kunde im Sinne des § 3 dieser Bedingungen mit der Bezahlung der
Rechnung in Verzug befindet und der Verzug bereits zwei aufeinander folgende
Zahlungstermine umfasst,
c) der Kunde einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hat,
d) der Kunde seine Mitwirkungspflicht aus diesen Bedingungen nicht fristgerecht
erbringt.
5. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
1. Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen. Erkennt eine Vertragspartei, dass
Angaben und Anforderungen, gleich ob eigene oder solche der anderen Vertragspartei,
fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat sie dies und die
ihr erkennbaren Folgen der anderen Partei unverzüglich mitzuteilen. Die Parteien werden
dann nach einer interessengerechten Lösung suchen und anstreben, diese,
gegebenenfalls nach den Bestimmungen über Leistungsänderungen, zu erreichen.
2. Die Mitwirkungspflichten des Kunden ergeben sich grundsätzlich aus den jeweiligen
Leistungsbeschreibungen, dem jeweiligen Angebot sowie den individuellen
Vereinbarungen und/oder diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen, wobei der Kunde
in der Regel, ohne hierfür Kosten geltend machen zu dürfen, nach billigem Ermessen von
Helloha mitzuarbeiten hat. Die Aufzählung der genannten Verpflichtungen ist dabei nicht
abschließend.
3. Insbesondere erbringt der Kunde folgende Leistungen unentgeltlich:
a) Der Kunde ist verpflichtet, bei Abschluss des Vertrages seine Daten vollständig
und wahrheitsgemäß anzugeben. Sollten sich Änderungen ergeben, sind diese
gegenüber Helloha unverzüglich mitzuteilen.
b) Der Kunde wird zu Beginn der Leistungen alle benötigten oder angeforderten
Unterlagen, Daten, Inhalte, benötigte Zugangsberechtigungen, Schnittstellen und
Benutzerdaten für alle im Rahmen des Projektes benötigten Systeme sowie
weitere Informationen vollständig und wahrheitsgemäß vorlegen. Sollten sich
Änderungen ergeben, sind diese dem Helloha unverzüglich mitzuteilen.
c) Er ist verpflichtet die gemäß Angebot bzw. Vertrag verwendete
Wissensdatenbank (z. B. in Form eines Google Doc) mit den für die
Leistungserbringung durch Helloha relevanten Informationen zu füllen und diese
stets aktuell zu halten. Dies gilt auch für etwaige Kundenwebsites, welche gemäß
Angebot und/oder Vertrag als weitere Informationsquelle einbezogen werden.
d) Der Kunde ist verpflichtet bei der Einrichtung der für die KI-gestützte
Telefonkommunikation erforderlichen separaten Telefonnummern mitzuwirken und
alle dafür benötigten Daten – insbesondere die für die Einrichtung erforderlichen
Daten gegenüber dem Drittdienstanbieter – vollständig und wahrheitsgemäß
anzugeben.
e) Er ist verpflichtet eigenverantwortlich dafür zu sorgen, dass die Rufweiterleitung
zu dem vertragsgegenständlichen KI Voice Agenten ordnungsgemäß eingerichtet
und aufrechterhalten wird.
f) Der Kunde ist verpflichtet, die von Helloha erbrachten Leistungen nur für die
vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden.
g) Er ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der beauftragten Leistungen selbst
zu überprüfen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Leistungen von
Helloha gegen wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche, markenrechtliche,
datenschutzrechtliche oder sonstige rechtliche Vorschriften verstoßen.
h) Er ist verpflichtet sicherzustellen, dass die von ihm an Helloha überlassenen
Informationen, Daten, Texte, Dateien und Bilder für die vertraglich vereinbarten,
von Helloha zu erbringenden Leistungen nicht gegen gesetzliche Vorschriften
und/oder Rechte Dritter verstoßen. Er stellt Helloha von jeglicher Haftung in
Bezug auf die Verwendung dieser überlassenen Informationen, Daten, Texte,
Dateien und Bilder und daraus folgenden Marken-, Urheber- und
Wettbewerbsverletzungen frei.
i) Der Kunde trägt zu jeder Zeit des Vertragszeitraums dafür Sorge, dass
sachkundige Auskunftspersonen verfügbar und auskunftsbereit sind.
j) Er wird unmittelbar nach Vertragsschluss einen zuständigen Ansprechpartner
benennen, der sämtliche Fragen zu den beauftragten Leistungen beantworten
und alle damit zusammenhängenden Entscheidungen treffen kann.
k) Er stellt sicher, dass jedwede in der Verantwortung Dritter stehende Leistung,
welche die Leistungserbringung von Helloha beeinflussen oder mit dieser in
Zusammenhang stehen kann/steht, termin- und qualitätsgerecht erbracht wird
und Helloha alle erforderlichen Informationen und Ergebnisse rechtzeitig zur
Verfügung gestellt werden.
l) Helloha ist nicht verpflichtet, Daten des Kunden oder dessen Internetpräsenzen
auf eventuelle Rechtsverstöße hin zu prüfen. Der Kunde stellt Helloha von allen
Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen.
m) Im Fall von geschuldeten SaaS-Leistungen gilt zusätzlich folgendes:
i. Der Kunde wird keine Crawler, Webagenten oder ähnliche Softwaretools
nutzen, die einer vertragsgemäßen, üblichen Nutzung widersprechen.
ii. Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßig seine Einstellungen und Daten zu
sichern, soweit diese Pflichten nach Art und Umfang des jeweiligen
Vertrages nicht bei Helloha liegen.
iii. Der Kunde wird, soweit nach Ermessen von Helloha erforderlich, alle
notwendigen Systeme auf technischer Ebene korrekt konfiguriert
bereitstellen.
iv. Der Kunde verpflichtet sich die von Helloha erhaltenen Zugangsdaten
zur Erbringung der geschuldeten Leistungen geheim zu halten, Dritten
gegenüber nicht zugänglich zu machen und den unbefugten Zugriff Dritter
auf die geschützten Bereiche durch geeignete Vorkehrungen zu
verhindern. Der Kunde wird Helloha unverzüglich unterrichten, wenn er
den Verdacht hat, dass ein Zugang von nicht berechtigten Personen
genutzt werden kann. Verletzt der Kunde oder ein von ihm bestimmter
Nutzer mit einem vertraglich bereitgestellten Zugang die vorliegenden
Bestimmungen, so kann Helloha ohne vorherige Ankündigung den Zugriff
aller Nutzer des Kunden unverzüglich sperren sowie die dadurch
betroffenen Anwendungsdaten mit vorheriger Ankündigung in Textform
unverzüglich löschen, wenn die Verletzung hierdurch nachweislich
abgestellt werden kann. Sofern die Sperrung zur Abwehr von Gefahren
behördlich angeordnet wurde oder der Abwehr von Gefahren für Helloha,
ihre Kunden oder andere Nutzer erfolgt, so kann die Benachrichtigung erst
nach der Sperrung erfolgen.
v. Für den Fall, dass Leistungen von Helloha von unberechtigten Dritten
unter Verwendung der Zugangsdaten des Kunden in Anspruch genommen
werden, haftet der Kunde für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der
zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang des Kundenauftrages zur
Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlusts oder
Diebstahls, sofern den Kunden am Zugriff des unberechtigten Dritten ein
Verschulden trifft.
vi. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der
Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und
hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme
einzusetzen.
n) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die von der KI generierten Inhalte
fehlerhaft sein können. Der Kunde ist verpflichtet die generierten Ergebnisse
selbstständig zu überprüfen und die jeweiligen Nutzer der Software ebenfalls
hierzu zu verpflichten.
o) Der Kunde ist verpflichtet alle Mitarbeiter, die mit der Software befasst sind,
entsprechend der Vorgaben der KI-Verordnung zu schulen.
4. Der Kunde ist verpflichtet nach abgeschlossener Rufnummereinrichtung im Sinne von § 2
Abs. 6 dieser Bedingungen einen Testanruf durchzuführen gemäß den Vorgaben von
Helloha.
5. Bei nicht erbrachter bzw. nicht vollständig und/oder korrekt erbrachter Mitwirkungspflicht
des Kunden, steht Helloha eine zusätzliche Vergütung des dadurch verursachten
Mehraufwandes, zu den jeweiligen vereinbarten Stundensätzen, zu. Sind keine
Stundensätze vereinbart, gilt ein marktüblicher Stundensatz als vereinbart. Helloha wird
den Mehraufwand nachvollziehbar dokumentieren.
6. Der Kunde wird – soweit dies erforderlich ist – die Einhaltung der vorgenannten
Mitwirkungspflichten auch seinen mit der Software befassten Mitarbeitern auferlegen.
7. Kommt der Kunde nach angemessener Fristsetzung seinen Mitwirkungspflichten nicht
nach, ist Helloha dazu berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. In diesem
Fall ist Helloha dazu berechtigt, die bis zu diesem Zeitpunkt angefallene Vergütung zu
verlangen. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz bleiben hiervon unberührt.
8. Sofern Dritte Ansprüche nach den vorrangegangenen Ziffern gegenüber Helloha geltend
machen, wird Helloha den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Der Kunde
verpflichtet sich, Helloha insoweit von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen,
Helloha bei der Rechtsverteidigung zu unterstützen und die Kosten der angemessenen
Rechtsverteidigung zu übernehmen, soweit Helloha kein Mitverschulden zur Last fällt.
§ 6 Gewährleistung, Haftung
1. Der Kunde übernimmt die unbeschränkte Haftung für alle Schäden, die Helloha in Folge
einer nicht erbrachten bzw. nicht vollständig und/oder korrekt erbrachten
Mitwirkungspflicht des Kunden gemäß dieser Bedingungen entstehen. Der Kunde kann
jedoch den Gegenbeweis erbringen, dass die jeweils nicht erbrachte bzw. nicht
vollständig und/oder korrekt erbrachte Mitwirkungspflicht nicht ursächlich für den
Schaden ist.
2. Der Kunde haftet insbesondere dafür, dass die Software nicht zu gesetzwidrigen oder
gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßenden Zwecken verwendet wird
sowie dafür, dass keine Inhalte erstellt, verarbeitet oder gespeichert werden, die gegen
solche rechtswidrigen Zwecke verstoßen.
3. Die Haftung von Helloha für Mängel an den kostenlosen Diensten ist auf den Fall
beschränkt, dass Helloha gegenüber dem Nutzer einen Mangel arglistig verschweigt. Der
Nutzer hat bei kostenlosen Diensten keine Ansprüche auf Mängelbeseitigung durch
Helloha.
4. Hinsichtlich der kostenlosen Dienste schuldet Helloha keine Mindestverfügbarkeiten für
die Erreichbarkeit der Website/ Server. § 536 a Abs. 1, 1. Alt. BGB, der einen
verschuldensunabhängigen Schadensersatzanspruch des Nutzers gegen den Anbieter
beinhaltet, ist ausgeschlossen.
5. Helloha gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Server von 98,5 % im Jahresmittel.
Helloha haftet nicht für Ansprüche, die daraus entstehen, dass die Software
vorübergehend, insbesondere aufgrund von Wartungsarbeiten nicht zur Verfügung steht,
sofern der Ausfall eine Gesamtzeit von mehr als 1,5 % eines Jahres pro Kalenderjahr
nicht überschreitet und bei längeren Ausfällen kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
vorliegt. Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des
Verantwortungsbereiches von Helloha liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung
von Entgelten. Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen
dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder
Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen
zwingend notwendig ist.
6. Helloha erbringt ihre Leistungen auf dem aktuellen Stand der Technik. Bei der Erbringung
ihrer Leistungen schuldet Helloha die branchenübliche Sorgfalt. Bei der Feststellung, ob
Helloha ein Verschulden trifft, ist zu berücksichtigen, dass eine Software technisch nicht
fehlerfrei erstellt werden kann und kreative und/oder technisierte Leistungen sowie der
Betrieb einer KI nicht fehlerfrei machbar sind. Technische Daten, Spezifikationen und
Leistungsangaben in öffentlichen Äußerungen, insbesondere in Werbemitteln sind keine
Beschaffenheitsangaben und keine zugesicherten Eigenschaften. Die Funktionalität der
jeweiligen Leistung richtet sich nach der Beschreibung in der Benutzerdokumentation
bzw. dem Angebot und den ergänzend hierzu getroffenen Vereinbarungen in Textform.
7. Helloha haftet nicht für die Qualität der mithilfe der Software durchgeführten Gespräche.
Die von der Software erzeugten Antworten, Analysen, Klassifizierungen der
Fragestellungen oder Empfehlungen beruhen auf probabilistischen und datenbasierten
Methoden des maschinellen Lernens und können sachlich unzutreffend, unvollständig
oder für den konkreten Anwendungsfall ungeeignet sein. Eine Haftung von Helloha für
fehlerhafte Ergebnisse ist insbesondere ausgeschlossen, wenn diese auf unzureichender
Qualität, Aktualität oder Strukturierung der vom Kunden bereitgestellten Daten oder auf
einer unterlassenen oder mangelhaften Mitwirkung des Kunden beruhen.
8. Helloha haftet nicht für etwaige Folgen, Schäden oder Betriebsunterbrechungen, die auf
Fehlern, Sicherheitslücken oder Fehlkonfigurationen in den vom Kunden verantworteten
Systemen oder Schnittstellen beruhen. Dies gilt auch für die dort ausgeführten
automatisierten Aktionen, wie Kalendereinträge, sofern diese nicht von Helloha
schuldhaft verursacht wurden. Für die Richtigkeit und Verfügbarkeit von Drittsystemen (z.
B. Kalender-/Buchungs-APIs, Telefonie) wird keine Haftung übernommen.
9. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet Helloha insoweit nicht, als der
Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, regelmäßige, in
branchenüblich kurzen Abständen durchzuführende, Datensicherungen durchzuführen
und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand
wiederhergestellt werden können, soweit die jeweilige Datensicherung nicht zu den
Hauptleistungspflichten von Helloha gehört.
10. Helloha haftet nicht für die Verletzung von gesetzlichen Vorschriften und/oder Rechten
Dritter in Bezug auf Grafiken, Texte, Bilder, Fotos und Dateien, die von den Kunden für
die zu erbringenden Leistungen zur Verfügung gestellt werden oder in dessen Namen
durch Helloha veröffentlicht werden.
11. Helloha haftet nicht für Schäden, die sich daraus ergeben, dass der Kunde, entgegen der
in § 2 Abs. 11 dieser Bedingungen geregelten Zweckbestimmung, die Software in einem
Hochrisikobereich oder einem verbotenen Anwendungsbereich einsetzt. Der Kunde gilt in
einem solchen Fall gemäß Art. 25 KI-Verordnung selbst als Anbieter und übernimmt
sämtliche rechtlichen, regulatorischen und haftungsrechtlichen Verpflichtungen, die sich
daraus ergeben.
12. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von Helloha durch Beseitigung des Mangels,
Lieferung eines Programms oder einer anderen Sache, die den Mangel nicht hat, oder
Aufzeigen von Möglichkeiten, wie die Auswirkungen des Mangels vermieden werden
können. Der Kunde darf eine Minderung nicht durch Abzug von der vereinbarten
monatlichen Pauschale durchsetzen. Entsprechende Bereicherungs- oder
Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Das Kündigungsrecht des Kunden wegen
Nichtgewährung des Gebrauchs nach § 543 Abs.2 S.1 Nr.1 des Bürgerlichen
Gesetzbuchs ist ausgeschlossen, sofern nicht die Nachbesserung oder Ersatzlieferung
als fehlgeschlagen anzusehen ist. Die verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung
von Helloha für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, ist
ausgeschlossen.
13. Die Mängelbeseitigung durch Helloha kann auch durch telefonische, schriftliche oder
elektronische Handlungsanweisungen an den Kunden erfolgen.
14. Die Mängelhaftung ist ausgeschlossen für Mängel, die durch äußere, nicht von Helloha
zu vertretende Einflüsse oder durch unsachgemäße Nutzung des Kunden verursacht
werden. Sie entfällt ebenfalls, wenn der Kunde selbst oder Dritte Änderungen und/oder
Ergänzungen an den Leistungen von Helloha ohne ausdrückliche Genehmigung in
Textform vornehmen. Der Kunde kann jedoch den Gegenbeweis erbringen, dass die
jeweilige Veränderung und/oder Ergänzung nicht ursächlich für den Mangel ist.
15. Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich an. Die Anzeige kann zunächst mündlich erfolgen,
ist jedoch spätestens am dritten Werktag in Textform einzureichen. Eine Mängelmeldung
darf nur von einer fachkundigen Person erfolgen und muss folgenden Anforderungen
genügen:
a) genaue Beschreibung des Problems (Fehler und erwartetes Verhalten),
b) Screenshot der Fehlermeldung,
c) eine Beschreibung, wie der Fehler reproduziert werden kann,
d) Benennung eines aussagefähigen Ansprechpartners zur Problemstellung.
16. Der Kunde wird Helloha bei der Mangelfeststellung und -beseitigung unterstützen und
unverzüglich Einsicht in benötigte Informationen gewähren, aus denen sich die näheren
Umstände des Auftretens des Mangels ergeben.
17. Solange der Kunde die nach dem jeweiligen Vertrag fällige Vergütung noch nicht
vollständig gezahlt hat und er kein berechtigtes Interesse am Zurückbehalt der
rückständigen Vergütung hat, ist Helloha berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern.
18. Helloha ist innerhalb einer angemessenen Frist zu mindestens fünf
Nacherfüllungsversuchen berechtigt. Das Fehlschlagen eines fünften
Nacherfüllungsversuches bedeutet nicht zwingend das endgültige Fehlschlagen der
Nacherfüllung. Helloha ist vielmehr innerhalb der gesetzten Fristen oder angesichts der
Umstände des Einzelfalls zu weiteren Nacherfüllungsversuchen berechtigt.
19. Erfüllungsort für die Nacherfüllung ist der Sitz von Helloha.
20. Eine Selbstvornahme durch den Kunden ist ausgeschlossen.
21. Helloha haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden,
bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer
Beschaffenheitsgarantie, für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes sowie für
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
22. Für sonstige Schäden haftet Helloha nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren
Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist
(Kardinalpflicht).
23. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe
des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden
muss, maximal jedoch auf die Summe der von dem Kunden im laufenden Vertragsjahr
gezahlten Vergütung.
24. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
25. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die Erfüllungsgehilfen von
Helloha.
§ 7 Urheberrechte, Nutzungsrechte
1. Sämtliche Rechte an jedweder Leistung stehen im Verhältnis der Vertragspartner
ausschließlich Helloha zu, soweit nach diesen AGB oder einer sonstigen Vereinbarung
keine Rechte an den Kunden eigeräumt werden.
2. Helloha gewährt dem Kunden für die Laufzeit des jeweiligen Vertrags ein einfaches, nicht
ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die
vertragsgegenständliche Software zu nutzen. Das Nutzungsrecht des Kunden beschränkt
sich ausschließlich auf das bestimmungsgemäße Nutzen der Software. Ein
anderweitiges Verwenden etwaiger Inhalte ist nicht gestattet.
3. Der Kunde verpflichtet sich, Copyright-Vermerke und Eigentumshinweise von Helloha
nicht zu entfernen.
4. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Kunde zur kostenlosen Rückgabe der
vollständigen ihm überlassenen Dokumentationen, Materialien und sonstigen Unterlagen
oder Programmen verpflichtet. Helloha kann auf die Rückgabe verzichten und die
Löschung von überlassenen Programmen sowie die Vernichtung der Dokumentation
anordnen. Übt Helloha dieses Wahlrecht aus, wird sie dies dem Kunden ausdrücklich
mitteilen.
5. Helloha übernimmt keine Garantie dafür, dass die durch den Kunden mithilfe von der
Software generierten oder bereitgestellten Ergebnisse frei von Rechten Dritter sind,
insbesondere Urheberrechten, Markenrechten, Persönlichkeitsrechten usw.
6. Der Kunde räumt Helloha ein auf die Dauer der Vertragsbeziehung begrenztes Recht zur
Nutzung seiner Marken und Unternehmenskennzeichen sowie ein zeitlich begrenztes
Nutzungs- und Bearbeitungsrecht in Bezug auf die Texte und/oder sonstigen Werke
seiner Internetpräsenzen sowie die zum Zwecke der vertragsgemäßen
Leistungserbringung bereitgestellten Kalenderdaten ein.
7. Die von dem Kunden zur Verfügung gestellten Daten können urheber- und
datenschutzrechtlich geschützte Inhalte enthalten. Der Kunde räumt Helloha hiermit das
Recht ein, diese Inhalte für die vertragsgemäße Leistungserbringung zu verwenden, sie
im Rahmen und im Umfang der vertraglich geschuldeten Pflichten über das Internet
zugänglich machen zu dürfen und, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu
übermitteln sowie zum Zwecke der Datensicherung, für die Dauer des
Vertragsverhältnisses, vervielfältigen zu können.
8. Soweit der Kunde Helloha im Rahmen der Plattform Inhalte oder Daten zur Verfügung
stellt – sei es durch die Bereitstellung einer Wissensdatenbank oder durch Anbindung
externer Drittsysteme über Schnittstellen (z. B. API-Zugriffe) – räumt er Helloha hiermit
das nicht ausschließliche, räumlich und zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränkte
Recht ein, diese Daten im Rahmen der Leistungserbringung zu nutzen. Dies umfasst
insbesondere das Recht die Daten systemintern zu speichern, zu analysieren, zu
verändern, automatisiert zu verarbeiten und sie für KI-gestützte Funktionen der Software
zu verwenden, insbesondere für Zwecke der Abfrageverarbeitung, Kontextanreicherung
sowie Generierung von Antworten.
9. Der Kunde sicher zu, dass er über sämtliche zur Weitergabe und Nutzung erforderlichen
Rechte an den übermittelten oder automatisch eingebundenen Inhalten verfügt und dass
deren Nutzung durch Helloha keine Rechte Dritter, insbesondere keine Urheber-,
Datenschutz- oder Geheimhaltungsrechte, verletzt. Er ist verpflichtet, nur solche Daten
zu übermitteln oder bereitzustellen, deren Verarbeitung durch Helloha nicht gegen
Rechte Dritter verstößt. Der Kunde stellt Helloha von allen Ansprüchen frei, die auf einer
Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen.
10. Helloha ist berechtigt, jedwede Entwicklung und jedwedes Know-how aus Aufträgen/
Weiterentwicklungen auch frei bei weiteren Aufträgen einzusetzen und nach freiem
Belieben zu verwerten.
11. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Offenlegung und/oder Übertragung des Quellcodes,
der aus den anonymisierten Trainingsdaten entwickelten Modelle, Algorithmen oder
sonstiger daraus abgeleiteten Ergebnisse, soweit keine zwingenden gesetzlichen
Regelungen entgegenstehen.
§ 8 Anbieterwechsel, Datenportabilität
1. Der Kunde ist berechtigt, jederzeit und unabhängig von einer vereinbarten
Mindestvertragslaufzeit, zu einem anderen Anbieter, der die gleiche Dienstart abdeckt, zu
wechseln oder die Übertragung aller exportierbaren Daten und anderer Elemente,
einschließlich Anwendungen, für die der Kunde ein Nutzungsrecht hat („digitale
Vermögenswerte“) zu der IKT-Infrastruktur in den eigenen Räumlichkeiten des Kunden,
zu verlangen. Folgendes ist hierbei zu beachten:
a) Ein Dienst der gleichen Dienstart wird angenommen, wenn der Dienst dasselbe
Hauptziel und dasselbe Dienstmodell für die Datenverarbeitung hat sowie
dieselben Hauptfunktionen aufweist wie der Dienst von Helloha. Die hierfür
maßgebliche von Helloha angebotene Dienstart richtet sich nach § 2 dieser
Bedingungen sowie den Leistungsbeschreibungen von Helloha im Angebot
und/oder dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag.
b) Als exportierbare Daten gelten die vom Kunden im Rahmen der Nutzung des
Dienstes eingegebenen oder aus der Nutzung resultierenden Daten einschließlich
zugehöriger Metadaten, die aus dem Dienst extrahiert werden können. Nicht
erfasst werden Daten, die ausschließlich der internen Funktionsweise des
Dienstes dienen, geschützte Inhalte Dritter oder des Anbieters (z. B. proprietäre
Strukturen, Algorithmen, Lizenzen oder Geschäftsgeheimnisse), einschließlich
solcher Ergebnisse, Modelle oder Ausgabedaten, deren Offenlegung
Rückschlüsse auf die Funktionsweise, die Logik oder die von Helloha
eingesetzten algorithmischen Verfahren zulassen würden, soweit ihre
Übertragung nicht zwingend für die weitere Nutzung durch den Kunden
erforderlich ist.
2. Der Kunde zeigt Helloha die Einleitung des Anbieterwechsels 2 Monate vor dessen
Durchführung an (Ankündigungsfrist). Die übrigen Kündigungsregelungen für den
jeweiligen Vertrag bleiben von dieser Regelung unberührt.
3. Die Übergangsfrist für die Übertragung der Daten zu einem anderen Anbieter oder der
IKT-Infrastruktur in den eigenen Räumen des Kunden beträgt höchstens 30 Kalendertage
ab Ablauf der Ankündigungsfrist nach Absatz 2 (Übergangszeitraum).
4. Ist der Übergangszeitraum technisch nicht durchführbar, so teilt Helloha dies dem
Kunden innerhalb von 14 Arbeitstagen nach der Beantragung des Wechsels mit und
begründet die technische Undurchführbarkeit. Helloha gibt einen alternativen
Übergangszeitraum an, der sieben Monate nicht überschreiten darf.
5. Der Kunde ist berechtigt, den Übergangzeitraum ein Mal um einen Zeitraum zu
verlängern, den er für seine eigenen Zwecke für angemessen hält. Der jeweilige Vertrag
läuft während des Übergangszeitraums unverändert fort.
6. Sofern der Anbieterwechsel vor dem Ablauf der regulären vereinbarten Vertragslaufzeit
erfolgt und zu einer vorzeitigen Beendigung des jeweiligen Vertrags führt, hat der Kunde
Helloha eine Ausgleichszahlung in Höhe der noch ausstehenden Entgelte der jeweiligen
Restlaufzeit des Vertrages zu zahlen.
7. Helloha wird die für die vertraglich vereinbarten Dienste bzw. Leistungspflichten relevante
Ausstiegsstrategie des Kunden unterstützen, insbesondere durch Bereitstellung der
hierfür einschlägigen Informationen.
8. Während des Übergangszeitraums unterstützt Helloha den Kunden indem Helloha
a) dem Kunden und den von ihm autorisierten Dritten beim Vollzug des Wechsels
angemessene Unterstützung leistet, soweit dies Helloha zumutbar und technisch,
insbesondere auf Basis der vorhandenen Schnittstellen, möglich ist,
b) mit der gebotenen Sorgfalt handelt, um die Geschäftskontinuität
aufrechtzuerhalten und die vertragsgemäßen Dienste fortzusetzen,
c) den Kunden über bekannte Risiken für die unterbrechungsfreie Erbringung der
Dienste unterrichtet,
d) für ein hohes Maß an Sicherheit während des Wechsels sorgt, insbesondere
hinsichtlich der Datenübertragung und während des Datenzugriffs im
Abrufzeitraum nach Absatz 10.
9. Helloha stellt dem Kunden folgende Informationen bereit:
a) eine Auflistung aller Kategorien von Daten und digitalen Vermögenswerten, die
während des Wechselvollzugs übertragen werden können, einschließlich aller
exportierbaren Daten (Anlage 1 dieser Bedingungen).
b) eine Auflistung der Datenkategorien, die für die interne Funktionsweise des
Dienstes von Helloha spezifisch sind und die von den exportierbaren Daten nach
Absatz 9 Buchstabe a) ausgenommen sind, da die Gefahr einer Verletzung von
Geschäftsgeheimnissen der Helloha besteht (Anlage 2). Dies gilt jedoch nur,
wenn solche Ausnahmen den Anbieterwechsel nicht behindern oder verzögern.
10. Nach Ablauf des Übergangszeitraums erhält der Kunde für 30 Kalendertage die
Möglichkeit seine Daten abzurufen („Abrufzeitraum“). Während des Abrufzeitraums bleibt
das Sicherheitsniveau nach Absatz 8 Buchstabe d) bestehen.
11. Der Kunde hat Helloha innerhalb der Ankündigungsfrist im Sinne von Absatz 2 –
spätestens bis zu ihrem Ablauf – mitzuteilen, ob er
a) zu einem anderen Anbieter wechselt; der Kunde hat in diesem Fall die
erforderlichen Angaben zu dem neuen Anbieter zu machen;
b) zu einer IKT-Infrastruktur in eigenen Räumlichkeiten übergeht oder
c) die Löschung seiner exportierbaren Daten verlangt.
12. Der Vertrag gilt in Bezug auf die exportierbaren Daten als beendet, sobald der Wechsel
erfolgreich abgeschlossen ist oder nach Ablauf der Ankündigungsfrist, sofern der Kunde
stattdessen die Löschung seiner Daten verlangt. Der Kunde wird von Helloha gesondert
über die Beendigung des Vertrags informiert.
13. Helloha löscht sämtliche exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte, die direkt
vom Kunden generiert wurden oder sich direkt auf ihn beziehen nach dem Ablauf des
Abrufzeitraum oder nach Ablauf eines vereinbarten alternativen Zeitraums, sofern der
Wechsel erfolgreich vollzogen wurde und soweit dem keine gesetzlichen
Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Auf Verlangen wird Helloha dem Kunden die
Löschung schriftlich bestätigen.
14. Die Kosten für etwaige Wechselentgelte werden wie folgt geregelt:
a) Bis zum 12. Januar 2027 kann Helloha für den Vollzug des Wechsels ermäßigte
Entgelte erheben, die ausschließlich den direkt zurechenbaren, nachweisbaren
Kosten entsprechen.
b) Ab dem 12. Januar 2027 werden für den Vollzug des Wechsels keine Entgelte
erhoben werden.
c) Über die gesetzlichen Mindestpflichten hinausgehende Zusatzleistungen (z. B.
beschleunigte Migration, Konvertierungen in Sonderformate, projektbezogene
Unterstützung) sind gesondert zu beauftragen und werden nach den jeweils
gültigen Vergütungssätzen abgerechnet.
§ 9 Höhere Gewalt
Helloha ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt
gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf
die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen
insbesondere Pandemien, Epidemien, rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in
Drittbetrieben sowie behördliche Maßnahmen.
§ 10 Schlussbestimmungen
1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten betreffend des Vertragsverhältnisses
ist der Firmensitz von Helloha in Deutschland.
2. Änderungen oder Ergänzungen des jeweiligen Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
mindestens der Textform. Dies gilt auch für diese Regelung des Texterfordernisses. Es
bestehen keine mündlichen Nebenabreden.
3. Folgende Anlagen sind integraler Bestandteiler dieser Geschäftsbedingungen:
a) Anlage 1: Auflistung der Kategorien von übertragbaren Daten
b) Anlage 2: Auflistung der nicht übertragbaren Datenkategorien
4. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder während der
Vertragsdauer unwirksam werden, so wird diese Vereinbarung in allen übrigen
Bestimmungen dadurch nicht berührt und gilt unverändert weiter. Die unwirksame
Bestimmung soll durch eine andere, zulässige Bestimmung ersetzt werden, die dem Sinn
und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Trag dich auf die Warteliste ein und bekomme Early Access zur Demo‑Testseite. Zum Launch melden wir uns zuerst bei der Warteliste – damit du die beste Chance auf einen der 100 Plätze mit Launch‑Konditionen hast.
Kein Spam. Abmeldung jederzeit möglich. 100% DSGVO‑konform.
Demo‑Testseite vorab nutzen (Agent ausgiebig testen)
Launch‑Info zuerst erhalten (nichts verpassen)
Chance auf Launch‑Konditionen für die ersten 100

Kein Spam. Abmeldung jederzeit möglich. 100% DSGVO‑konform.

Hallo Service. Aloha Freiheit.
Hochwertige KI Service-Lösungen für gastfreundliche Betriebe.
© 2026+ Helloha GmbH. Made with ❤️ in Germany.