Stand: 15.04.2026
Präambel
Die Helloha GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Stanszus Burgstallstr. 99, 70199 Stuttgart, (nachfolgend „Helloha“ genannt) stellt ihren Kunden unter www.helloha.ai (nachfolgend „Website“) eine KI-basierte Softwarelösung im Rahmen eines Software-as-a-Service-Modells zur Verfügung. Helloha konfiguriert die Software für den Kunden, übernimmt den Support und erbringt in diesem Zusammenhang weitere Dienstleistungen. Die Software umfasst einen KI-Voice Agenten und einen KI-Chatbot, welche auf Gastronomie und Hotellerie spezialisiert sind. Sie dient der Automatisierung von Prozessen und der Unterstützung bei der Entgegennahme und der Bearbeitung von Kundenanfragen.
Die nachfolgenden Bedingungen sollen das Rechtsverhältnis zwischen Helloha und dem jeweiligen Kunden umfassend und auf verständliche Weise regeln.
§ 1 Geltungsbereich, Änderung
1. Diese Bedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen Helloha und dem jeweiligen Kunden und gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Helloha hat diesen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt.
2. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern. Unternehmer im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei der Bestellung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
3. Helloha behält sich das Recht vor, die allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, insbesondere bei Änderungen gesetzlicher Vorschriften, der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder technischer Entwicklungen. Hauptleistungspflichten (bisheriger Leistungsumfang, Vergütung) werden hierdurch nicht geändert. Helloha wird den Kunden mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderung in Textform informieren und ihm diese übermitteln. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Folge wird Helloha den Kunden in der Änderungsmitteilung besonders hinweisen. Widerspricht der Kunde innerhalb der vorgenannten Frist, so ist Helloha dazu berechtigt, das jeweils betroffene Vertragsverhältnis zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen, oder es zu den bisherigen Bedingungen fortzusetzen.
4. Der Vertragsschluss findet ausschließlich in deutscher Sprache statt. Auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf die unter Bezug auf diese allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossenen Verträge findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
5. Im Fall von Kollisionen innerhalb der Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien soll folgende Rangfolge gelten:
a) individuelle Vereinbarungen,
b) diese allgemeinen Geschäftsbedingungen,
c) die gesetzlichen Regelungen.
§ 2 Vertragsschluss, Vertragsgegenstand, Leistungsumfang
1. Helloha stellt ihren Kunden die auf künstlicher Intelligenz („KI“) gestützte Software in verschiedenen kostenpflichtigen Leistungspaketen zur Verfügung. Helloha bietet insbesondere folgende Vertragsgegenstände, soweit vereinbart, an:
a) Training der KI,
b) Einrichtung und Konfiguration der Software für den Einsatz bei dem Kunden,
c) Zurverfügungstellung der vertragsgegenständlichen Software,
d) Support und weitere Unterstützungsleistungen beim Betrieb der Software.
2. Der Kunde kann auf der Website zwischen verschiedenen kostenpflichtigen Leistungspaketen und Abonnement-Modellen wählen. Der jeweilige Vertrag kommt durch die Buchung eines Leistungspakets bzw. Abonnement-Modells durch den Kunden auf der Website zustande. Die einzelnen Leistungsgegenstände sowie der konkrete Umfang der von Helloha zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Angaben in den jeweiligen Paket- und Leistungsbeschreibungen, dem jeweiligen Angebot sowie den individuellen Vereinbarungen und/oder diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.
3. Helloha beginnt mit der vereinbarten Leistung zu dem im jeweiligen Vertrag und den zugrundeliegenden Auftragsdokumenten vereinbarten Zeitpunkt. Fristen verlängern sich automatisch um den Zeitraum, in dem Helloha unverschuldet an der Ausführung der Leistung gehindert ist. Dies ist insbesondere in Fällen von höherer Gewalt, Streik, Pandemien und Epidemien sowie mangelnder Mitwirkung des Kunden i. S. d. § 5 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen gegeben.
4. Helloha schuldet lediglich die Bereitstellung der vertragsgegenständlichen Software in ihrem jeweils aktuellen Funktionsumfang über das Internet. Helloha schuldet in Bezug auf die im Rahmen der Plattform erstellten Ergebnisse keinen bestimmten Erfolg oder Eignung für einen konkreten vom Kunden angestrebten Zweck. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass KI-gestützte Systeme auf probabilistischen Modellen und Algorithmen beruhen, die Ausgaben bzw. Ergebnisse liefern, welche fehlerhaft sein können und einer selbstständigen Verifizierung durch den Kunden bzw. dessen Mitarbeiter bedürfen.
5. Im Rahmen von geschuldeten Dienstleistungen, z.B. Unterstützungs- oder Supportleistungen wird der Helloha ausschließlich beratend oder unterstützend tätig, wobei kein konkreter Erfolg garantiert werden kann. Helloha schuldet in diesem Fall nicht den vom Kunden angestrebten Erfolg bzw. die Kundenzielsetzung der beauftragten Leistung. Darüber hinaus gilt folgendes:
a) Helloha schuldet das ordnungsgemäße Training der KI nach dem Stand der Technik. Das Training erfolgt ausschließlich auf Grundlage der vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten, Informationen, Schnittstellen, Systemzugänge sowie sonstiger Ressourcen. Dem Kunden ist bewusst, dass die späteren Ergebnisse der KI-gestützten Software auf der Qualität der zur Verfügung gestellten Daten beruht.
b) Wartungs- oder Supportleistungen seitens Helloha erfolgen in der Regel durch Fernwartung. Zur Erbringung von Leistungen kann Helloha nach eigenem Ermessen auch zum Ort des Kunden fahren. Ein über die Pflichten aus diesem Vertrag hinausgehender Support ist nicht geschuldet, soweit nicht gesondert vereinbart.
c) Supportanfragen hat der Kunde per E-Mail an [email protected] zu richten.
d) Soweit von Helloha angeboten, sind Support-Anfragen über das Support-Portal/ den KI-Assistenten zu stellen. Der Anbieter erbringt in dem Fall, den 1st-Level-Support ausschließlich durch den eigenen KI-Assistenten. Der KI-Assistent nimmt Anfragen entgegen, nimmt eine Erstsichtung vor, schlägt gegebenenfalls Standardlösungen vor und eskaliert bei Bedarf an den 2nd-Level-Support.
e) Helloha wird etwaige Wartungs- oder Supportleistungen im Rahmen des 2nd-Level-Supports, innerhalb der folgenden Servicezeiten erbringen: montags bis freitags, zwischen 9 und 16 Uhr. Die vorgenannten Servicezeiten gelten nicht an lokalen, am Sitz von Helloha geltenden, oder bundesweiten Feiertagen oder während der jährlichen Betriebsferien (24. Dezember bis 6. Januar).
f) Servicezeiten im Sinne dieser Bestimmungen definieren sich als die Zeiten, innerhalb derer Helloha die Erreichbarkeit für Störungsannahmen gewährleistet.
g) Helloha schuldet in diesen Zeiten lediglich eine Aufnahme des herangetragenen Themas, nicht jedoch eine sofortige Bearbeitung.
h) Die unverzügliche Erstreaktion durch den KI-Assistenten gilt als Eingangsbestätigung der Störungsanzeige.
i) Helloha ist zu einer Anpassung jedweder Software und/oder anderen Leistungen an sich ändernde rechtliche oder sonstige regulatorische Anforderungen oder zu Anpassungen an etwaige Änderungen, die in der Software, ob durch den Hersteller der Software oder Dritte, erfolgen, nicht verpflichtet.
6. Soweit die Bereitstellung der KI-gestützten Telefonkommunikation vereinbart wird, beauftragt und bevollmächtigt der Kunde Helloha, in seinem Namen und auf seine Rechnung die für die Erbringung der Dienste erforderlichen Rufnummern bei einem von Helloha ausgewählten Drittanbieter zu beantragen, einzurichten und zu verwalten. Helloha handelt hierbei als bevollmächtigter Vertreter des Kunden. Der Kunde wird durch diesen Vorgang zum rechtlichen Inhaber der Rufnummer und Vertragspartner des Drittanbieters in Bezug auf die Rufnummernnutzung. Die Mitnahme einer bestehenden Rufnummer des Kunden ist nicht möglich, es sei denn, es wurde vertraglich etwas anderes vereinbart. Der Kunde wirkt bei der Einrichtung der neuen Rufnummer gemäß § 5 dieser Bedingungen mit.
7. Helloha bleibt das Recht vorbehalten, die Software weiterzuentwickeln, insbesondere Leistungen zu erweitern und Verbesserungen vorzunehmen, wenn diese dem Stand der Technik entsprechen, notwendig erscheinen, um Missbrauch zu verhindern, der IT-Sicherheit dienen oder wenn Helloha aufgrund gesetzlicher Vorschriften hierzu verpflichtet ist. Es besteht kein Anspruch des Kunden auf den Einsatz eines bestimmten KI-Sprachmodells im Rahmen der Software. Helloha kann grundsätzlich ohne Mitteilung an den Kunden jederzeit Änderungen an der Software im Sinne dieses Absatzes oder Updates vornehmen. Über wesentliche Änderungen wird der Kunde jedoch in geeigneter Weise informiert.
8. Helloha behält sich das Recht vor die kostenlos bereitgestellten Leistungen jederzeit einzuschränken. Der Kunde hat keinen Anspruch auf den Fortbestand des kostenlosen Leistungsumfangs.
9. Helloha beseitigt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten in angemessenem Zeitrahmen sämtliche Softwarefehler nach diesen Bestimmungen.
10. Hinsichtlich der Zweckbestimmung der auf der Plattform eingesetzten KI-Tools und etwaiger Einsatzbeschränkungen gilt das Folgende:
a) Die von Helloha bereitgestellte Software, einschließlich der darin enthaltenen KI-Komponenten, ist ausschließlich für allgemeine kommerzielle Zwecke bestimmt. Sie ist nicht für den Einsatz in Hochrisikobereichen im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689 („KI-Verordnung“) vorgesehen.
b) Die Nutzung insbesondere in sicherheitskritischer Infrastruktur, im Gesundheitswesen, bei der Bewertung von Personen oder in anderen durch die KI-Verordnung geregelten Hochrisikobereiche ist ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, es liegt eine schriftliche Sondervereinbarung mit Helloha vor.
c) Es ist dem Kunden untersagt, die Plattform in verbotenen Anwendungsbereichen im Sinne von Art. 5 KI-Verordnung einzusetzen.
d) Der Kunde verpflichtet sich, Helloha von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus einem nicht vertragsgemäßen Einsatz der Plattform in Hochrisikobereichen oder verbotenen Anwendungsfeldern resultieren. Dies umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.
11. Vorgänge oder Ereignisse, die sich nach Beendigung von Arbeitsschritten oder dem Auftrag selbst ereignen, verpflichten Helloha nicht, die bereits erarbeiteten Erkenntnisse zu aktualisieren oder an den Kunden weitergegebene Informationen zu überarbeiten.
12. Helloha ist nicht verpflichtet, die von der Software erzeugten Ergebnisse, Inhalte oder Analysen – insbesondere aus KI-gestützten Sprach-/Chatinteraktionen – auf rechtliche, inhaltliche oder tatsächliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung für den Kunden zu überprüfen. Die Verantwortung für die Prüfung, Bewertung und Nutzung der generierten Inhalte liegt ausschließlich beim Kunden.
13. Helloha ist berechtigt, für sämtliche Leistungen Dritte, insbesondere Subunternehmer, zu beauftragen. Diese sind dann Erfüllungsgehilfen von Helloha. Helloha ist insbesondere dazu berechtigt, weitere Spezialisten zu Detailfragestellungen hinzuzuziehen, eingesetzte bzw. genannte Projektmitarbeiter jederzeit durch vergleichbar qualifizierte Ressourcen zu ersetzen, Unterauftragnehmer natürlicher sowie juristischer Person, insbesondere Software Dritter einzusetzen. Die Bereitstellungsfristen verlängern sich unbeschadet der Rechte von Helloha wegen Verzugs des Kunden um den Zeitraum, in dem der jeweilige Vertragspartner seinen Verpflichtungen gegenüber Helloha nicht nachkommt.
14. Kommt Helloha mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so ist der Kunde nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Helloha eine vom Kunden gesetzte Nachfrist nicht einhält.
15. Der Leistungsort ist grundsätzlich am Sitz von Helloha oder am Sitz des Kunden, wenn sich nicht etwas anderes aus der individuellen Vereinbarung oder der Art der Tätigkeit ergibt.
§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug
1. Die Vergütungshöhe sowie der Abrechnungsmodus richten sich nach dem Angebot, dem vom Kunden gewählten Abonnement-Paket, den jeweiligen vertraglichen Vereinbarung oder nach diesen Bedingungen.
2. Alle Preisangaben verstehen sich als Netto-Europreise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
3. Soweit nicht anders vereinbart, ist die Vergütung im Voraus zu Beginn der jeweiligen Abrechnungsperiode zu zahlen. Helloha stellt die Rechnung entsprechend der vereinbarten Zahlungsbedingungen zum Beginn der vertraglich festgelegten Leistungsperiode per E-Mail oder per Post zu. Die Vergütung wird mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zu bezahlen.
4. Die Erfüllung der Zahlungspflicht tritt mit Gutschrift, der vertraglich festgelegten Forderung, auf dem Konto von Helloha ein.
5. Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen sind gegenüber Helloha in Textform zu erheben. Rechnungen von Helloha gelten als vom Kunden genehmigt, wenn ihnen nicht binnen vier Wochen nach Zugang widersprochen wird. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs.
6. Helloha ist zur Änderung der Preise berechtigt, wenn diese Änderung, unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien vertretbar ist und die Änderung im Vergleich zu der allgemeinen Preisentwicklung auf dem Markt zumutbar erscheint. Dies ist dann der Fall, wenn sich der hier maßgebliche Erzeugerpreisindex für Dienstleistungen (2021=100) für den Wirtschaftszweig WZ08-631 „Datenverarbeitung, Hosting u.Ä., Webportale“, der quartalsmäßig von dem Statistischen Bundesamt (destatis) veröffentlicht wird, im Vergleich zum Vorjahr verändert hat. Die Preisanpassung ist jeweils zum Zeitpunkt einer Vertragsverlängerung zulässig, maximal jedoch ein Mal pro Jahr der Vertragslaufzeit. Die Anpassung erfolgt im prozentualen Verhältnis zur Veränderung des Index des letzten Quartals vor der Preisanpassung im Vergleich zum demselben Vorjahresquartal (Basiswert: Vorjahresquartal = 100%) und kann, abhängig von der Marktsituation, eine Erhöhung oder Senkung des Preises darstellen. Eine Preisanpassung ist maximal auf 5% pro Jahr begrenzt. Die Preisanpassung wird dem Kunden spätestens drei (3) Monate vor dem Inkrafttreten mindestens in Textform (E-Mail) angezeigt. Im Falle einer Preiserhöhung ist der Kunde berechtigt, den Vertrag innerhalb von einem (1) Monat nach Zugang der Anpassungsmitteilung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung außerordentlich zu kündigen. Sollte der Index dauerhaft eingestellt oder die Berechnungsmethode wesentlich geändert werden, tritt an seine Stelle ein vom Statistischen Bundesamt benannter Nachfolgeindex oder, sofern ein solcher nicht benannt wird, ein von den Parteien einvernehmlich bestimmter vergleichbarer Index.
7. Befindet sich der Kunde zwei Monate lang im Zahlungsverzug, ist Helloha dazu berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Begleichung der rückständigen Beträge zurückzuhalten, laufende Leistungen zu unterbrechen und mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten bzw. den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Eine vorherige Abmahnung ist entbehrlich, sofern der Kunde die rückständigen Beträge trotz gesonderter, mindestens in Textform übermittelter Zahlungsaufforderung mit angemessener Frist nicht beglichen hat oder eine Abmahnung nach den Umständen des Einzelfalls offensichtlich keinen Erfolg verspricht.
8. Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung sind die bereits erbrachten Leistungen von Helloha bis zum Wirksamwerden des Beendigungstatbestandes entsprechend der vertraglichen Regelung durch den Kunden zu vergüten. Etwaige gesetzliche Ansprüche, die Helloha auf Grund einer vorzeitigen Beendigung zustehen, werden hiervon nicht berührt. Etwaige Ansprüche aus dieser Nummer sind im Rahmen gesetzlich entstehender Ansprüche anzurechnen.
§ 4 Laufzeit, Kündigung
1. Soweit nicht anders vereinbart, werden Abonnements – je nach gewähltem Leistungspaket – mit einer Laufzeit von 1 Monat oder 1 Jahr geschlossen. Verträge verlängern sich automatisch jeweils um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit, sofern sie nicht vorher frist- und formgerecht gekündigt werden.
2. Verträge mit einer Laufzeit von 1 Jahr können mit einer Frist von vier Wochen zum Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden. Verträge mit einer Laufzeit von einem Monat können mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des jeweiligen Vertragsmonats gekündigt werden.
3. Verträge, die nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit ohne Verlängerung automatisch enden, bedürfen keiner Kündigung.
4. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a) der Kunde seine Zahlung einstellt,
b) sich der Kunde im Sinne des § 3 dieser Bedingungen mit der Bezahlung der Rechnung in Verzug befindet und der Verzug bereits zwei aufeinander folgende Zahlungstermine umfasst,
c) der Kunde einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hat,
d) der Kunde seine Mitwirkungspflicht aus diesen Bedingungen nicht fristgerecht erbringt.
5. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
1. Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen. Erkennt eine Vertragspartei, dass Angaben und Anforderungen, gleich ob eigene oder solche der anderen Vertragspartei, fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat sie dies und die ihr erkennbaren Folgen der anderen Partei unverzüglich mitzuteilen. Die Parteien werden dann nach einer interessengerechten Lösung suchen und anstreben, diese, gegebenenfalls nach den Bestimmungen über Leistungsänderungen, zu erreichen.
2. Die Mitwirkungspflichten des Kunden ergeben sich grundsätzlich aus den jeweiligen Leistungsbeschreibungen, dem jeweiligen Angebot sowie den individuellen Vereinbarungen und/oder diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen, wobei der Kunde in der Regel, ohne hierfür Kosten geltend machen zu dürfen, nach billigem Ermessen von Helloha mitzuarbeiten hat. Die Aufzählung der genannten Verpflichtungen ist dabei nicht abschließend.
3. Insbesondere erbringt der Kunde folgende Leistungen unentgeltlich:
a) Der Kunde ist verpflichtet, bei Abschluss des Vertrages seine Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Sollten sich Änderungen ergeben, sind diese gegenüber Helloha unverzüglich mitzuteilen.
b) Der Kunde wird zu Beginn der Leistungen alle benötigten oder angeforderten Unterlagen, Daten, Inhalte, benötigte Zugangsberechtigungen, Schnittstellen und Benutzerdaten für alle im Rahmen des Projektes benötigten Systeme sowie weitere Informationen vollständig und wahrheitsgemäß vorlegen. Sollten sich Änderungen ergeben, sind diese dem Helloha unverzüglich mitzuteilen.
c) Er ist verpflichtet die gemäß Angebot bzw. Vertrag verwendete Wissensdatenbank (z. B. in Form eines Google Doc) mit den für die Leistungserbringung durch Helloha relevanten Informationen zu füllen und diese stets aktuell zu halten. Dies gilt auch für etwaige Kundenwebsites, welche gemäß Angebot und/oder Vertrag als weitere Informationsquelle einbezogen werden.
d) Der Kunde ist verpflichtet bei der Einrichtung der für die KI-gestützte Telefonkommunikation erforderlichen separaten Telefonnummern mitzuwirken und alle dafür benötigten Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Dies beinhaltet insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung aller für die Einrichtung der Rufnummern erforderlichen Daten sowie der für die regulatorische Verifizierung und Adressvalidierung erforderlichen Dokumente in der von Helloha oder dem Drittanbieter geforderten Form. Hierzu zählen je nach Rechtsform des Kunden insbesondere, aber nicht ausschließlich, ein aktueller Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder die Mitteilung über die steuerliche Erfassung vom Finanzamt. Der Kunde stellt sicher, dass die jeweils übermittelten Angaben den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen und, soweit sich Änderungen ergeben, unverzüglich aktualisiert werden.
e) Er ist verpflichtet eigenverantwortlich dafür zu sorgen, dass die Rufweiterleitung zu dem vertragsgegenständlichen KI Voice Agenten ordnungsgemäß eingerichtet und aufrechterhalten wird.
f) Der Kunde ist verpflichtet, die von Helloha erbrachten Leistungen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden.
g) Er ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der beauftragten Leistungen selbst zu überprüfen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Leistungen von Helloha gegen wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche, markenrechtliche, datenschutzrechtliche oder sonstige rechtliche Vorschriften verstoßen.
h) Er ist verpflichtet sicherzustellen, dass die von ihm an Helloha überlassenen Informationen, Daten, Texte, Dateien und Bilder für die vertraglich vereinbarten, von Helloha zu erbringenden Leistungen nicht gegen gesetzliche Vorschriften und/oder Rechte Dritter verstoßen. Er stellt Helloha von jeglicher Haftung in Bezug auf die Verwendung dieser überlassenen Informationen, Daten, Texte, Dateien und Bilder und daraus folgenden Marken-, Urheber- und Wettbewerbsverletzungen frei.
i) Der Kunde trägt zu jeder Zeit des Vertragszeitraums dafür Sorge, dass sachkundige Auskunftspersonen verfügbar und auskunftsbereit sind.
j) Er wird unmittelbar nach Vertragsschluss einen zuständigen Ansprechpartner benennen, der sämtliche Fragen zu den beauftragten Leistungen beantworten und alle damit zusammenhängenden Entscheidungen treffen kann.
k) Er stellt sicher, dass jedwede in der Verantwortung Dritter stehende Leistung, welche die Leistungserbringung von Helloha beeinflussen oder mit dieser in Zusammenhang stehen kann/steht, termin- und qualitätsgerecht erbracht wird und Helloha alle erforderlichen Informationen und Ergebnisse rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.
l) Helloha ist nicht verpflichtet, Daten des Kunden oder dessen Internetpräsenzen auf eventuelle Rechtsverstöße hin zu prüfen. Der Kunde stellt Helloha von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen.
m) Im Fall von geschuldeten SaaS-Leistungen gilt zusätzlich folgendes:
i. Der Kunde wird keine Crawler, Webagenten oder ähnliche Softwaretools nutzen, die einer vertragsgemäßen, üblichen Nutzung widersprechen.
ii. Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßig seine Einstellungen und Daten zu sichern, soweit diese Pflichten nach Art und Umfang des jeweiligen Vertrages nicht bei Helloha liegen.
iii. Der Kunde wird, soweit nach Ermessen von Helloha erforderlich, alle notwendigen Systeme auf technischer Ebene korrekt konfiguriert bereitstellen.
iv. Der Kunde verpflichtet sich die von Helloha erhaltenen Zugangsdaten zur Erbringung der geschuldeten Leistungen geheim zu halten, Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen und den unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Der Kunde wird Helloha unverzüglich unterrichten, wenn er den Verdacht hat, dass ein Zugang von nicht berechtigten Personen genutzt werden kann. Verletzt der Kunde oder ein von ihm bestimmter Nutzer mit einem vertraglich bereitgestellten Zugang die vorliegenden Bestimmungen, so kann Helloha ohne vorherige Ankündigung den Zugriff aller Nutzer des Kunden unverzüglich sperren sowie die dadurch betroffenen Anwendungsdaten mit vorheriger Ankündigung in Textform unverzüglich löschen, wenn die Verletzung hierdurch nachweislich abgestellt werden kann. Sofern die Sperrung zur Abwehr von Gefahren behördlich angeordnet wurde oder der Abwehr von Gefahren für Helloha, ihre Kunden oder andere Nutzer erfolgt, so kann die Benachrichtigung erst nach der Sperrung erfolgen.
v. Für den Fall, dass Leistungen von Helloha von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Kunden in Anspruch genommen werden, haftet der Kunde für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang des Kundenauftrages zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlusts oder Diebstahls, sofern den Kunden am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft.
vi. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.
n) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die von der KI generierten Inhalte fehlerhaft sein können. Der Kunde ist verpflichtet die generierten Ergebnisse selbstständig zu überprüfen und die jeweiligen Nutzer der Software ebenfalls hierzu zu verpflichten.
o) Der Kunde ist verpflichtet alle Mitarbeiter, die mit der Software befasst sind, entsprechend der Vorgaben der KI-Verordnung zu schulen.
4. Der Kunde ist verpflichtet nach abgeschlossener Rufnummereinrichtung im Sinne von § 2 Abs. 6 dieser Bedingungen einen Testanruf durchzuführen gemäß den Vorgaben von Helloha.
5. Soweit Helloha für die KI-gestützten Tools verbindliche Konfigurationen hinterlegt und/oder Standard-Hinweise bereitstellt, ist der Kunde verpflichtet, diese gemäß den Vorgaben von Helloha zu verwenden und sie nicht zu verändern und/oder zu entfernen. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, die Hinweise für den Endnutzer über die Interaktion mit einer KI, welche der Erfüllung der Transparenzpflichten aus der KI-Verordnung dienen, nicht zu verändern und/oder zu entfernen.
6. Bei nicht erbrachter bzw. nicht vollständig und/oder korrekt erbrachter Mitwirkungspflicht des Kunden, steht Helloha eine zusätzliche Vergütung des dadurch verursachten Mehraufwandes, zu den jeweiligen vereinbarten Stundensätzen, zu. Sind keine Stundensätze vereinbart, gilt ein marktüblicher Stundensatz als vereinbart. Helloha wird den Mehraufwand nachvollziehbar dokumentieren.
7. Der Kunde wird – soweit dies erforderlich ist – die Einhaltung der vorgenannten Mitwirkungspflichten auch seinen mit der Software befassten Mitarbeitern auferlegen.
8. Kommt der Kunde nach angemessener Fristsetzung seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist Helloha dazu berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. In diesem Fall ist Helloha dazu berechtigt, die bis zu diesem Zeitpunkt angefallene Vergütung zu verlangen. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz bleiben hiervon unberührt.
9. Sofern Dritte Ansprüche nach den vorrangegangenen Ziffern gegenüber Helloha geltend machen, wird Helloha den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Der Kunde verpflichtet sich, Helloha insoweit von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen, Helloha bei der Rechtsverteidigung zu unterstützen und die Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung zu übernehmen, soweit Helloha kein Mitverschulden zur Last fällt.
§ 6 Gewährleistung, Haftung
1. Der Kunde übernimmt die unbeschränkte Haftung für alle Schäden, die Helloha in Folge einer nicht erbrachten bzw. nicht vollständig und/oder korrekt erbrachten Mitwirkungspflicht des Kunden gemäß dieser Bedingungen entstehen. Der Kunde kann jedoch den Gegenbeweis erbringen, dass die jeweils nicht erbrachte bzw. nicht vollständig und/oder korrekt erbrachte Mitwirkungspflicht nicht ursächlich für den Schaden ist.
2. Der Kunde haftet insbesondere dafür, dass die Software nicht zu gesetzwidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßenden Zwecken verwendet wird sowie dafür, dass keine Inhalte erstellt, verarbeitet oder gespeichert werden, die gegen solche rechtswidrigen Zwecke verstoßen.
3. Die Haftung von Helloha für Mängel an den kostenlosen Diensten ist auf den Fall beschränkt, dass Helloha gegenüber dem Nutzer einen Mangel arglistig verschweigt. Der Nutzer hat bei kostenlosen Diensten keine Ansprüche auf Mängelbeseitigung durch Helloha.
4. Hinsichtlich der kostenlosen Dienste schuldet Helloha keine Mindestverfügbarkeiten für die Erreichbarkeit der Website/ Server. § 536 a Abs. 1, 1. Alt. BGB, der einen verschuldensunabhängigen Schadensersatzanspruch des Nutzers gegen den Anbieter beinhaltet, ist ausgeschlossen.
5. Helloha gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Server von 98,5 % im Jahresmittel. Helloha haftet nicht für Ansprüche, die daraus entstehen, dass die Software vorübergehend, insbesondere aufgrund von Wartungsarbeiten nicht zur Verfügung steht, sofern der Ausfall eine Gesamtzeit von mehr als 1,5 % eines Jahres pro Kalenderjahr nicht überschreitet und bei längeren Ausfällen kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von Helloha liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.
6. Helloha erbringt ihre Leistungen auf dem aktuellen Stand der Technik. Bei der Erbringung ihrer Leistungen schuldet Helloha die branchenübliche Sorgfalt. Bei der Feststellung, ob Helloha ein Verschulden trifft, ist zu berücksichtigen, dass eine Software technisch nicht fehlerfrei erstellt werden kann und kreative und/oder technisierte Leistungen sowie der Betrieb einer KI nicht fehlerfrei machbar sind. Technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben in öffentlichen Äußerungen, insbesondere in Werbemitteln sind keine Beschaffenheitsangaben und keine zugesicherten Eigenschaften. Die Funktionalität der jeweiligen Leistung richtet sich nach der Beschreibung in der Benutzerdokumentation bzw. dem Angebot und den ergänzend hierzu getroffenen Vereinbarungen in Textform.
7. Helloha haftet nicht für die Qualität der mithilfe der Software durchgeführten Gespräche. Die von der Software erzeugten Antworten, Analysen, Klassifizierungen der Fragestellungen oder Empfehlungen beruhen auf probabilistischen und datenbasierten Methoden des maschinellen Lernens und können sachlich unzutreffend, unvollständig oder für den konkreten Anwendungsfall ungeeignet sein. Eine Haftung von Helloha für fehlerhafte Ergebnisse ist insbesondere ausgeschlossen, wenn diese auf unzureichender Qualität, Aktualität oder Strukturierung der vom Kunden bereitgestellten Daten oder auf einer unterlassenen oder mangelhaften Mitwirkung des Kunden beruhen.
8. Helloha haftet nicht für etwaige Folgen, Schäden oder Betriebsunterbrechungen, die auf Fehlern, Sicherheitslücken oder Fehlkonfigurationen in den vom Kunden verantworteten Systemen oder Schnittstellen beruhen. Dies gilt auch für die dort ausgeführten automatisierten Aktionen, wie Kalendereinträge, sofern diese nicht von Helloha schuldhaft verursacht wurden. Für die Richtigkeit und Verfügbarkeit von Drittsystemen (z. B. Kalender-/Buchungs-APIs, Telefonie) wird keine Haftung übernommen.
9. Helloha haftet nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass Rufnummern von dem jeweils eingesetzten Drittdienstanbieter nicht, nicht rechtzeitig oder nur eingeschränkt bereitgestellt, gesperrt, entzogen oder geändert werden, soweit die Ursache hierfür in der Sphäre des Drittdienstanbieters liegt oder auf unzutreffenden, unvollständigen oder verspätet bereitgestellten Angaben oder Nachweisen des Kunden beruht. Gleiches gilt für Schäden infolge von behördlichen Anordnungen oder regulatorischen Maßnahmen, die ihre Ursache in den vom Kunden übermittelten Informationen oder in der Nutzung der Rufnummern durch den Kunden haben.
10. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet Helloha insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, regelmäßige, in branchenüblich kurzen Abständen durchzuführende, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können, soweit die jeweilige Datensicherung nicht zu den Hauptleistungspflichten von Helloha gehört.
11. Helloha haftet nicht für die Verletzung von gesetzlichen Vorschriften und/oder Rechten Dritter in Bezug auf Grafiken, Texte, Bilder, Fotos und Dateien, die von den Kunden für die zu erbringenden Leistungen zur Verfügung gestellt werden oder in dessen Namen durch Helloha veröffentlicht werden.
12. Helloha haftet nicht für Schäden, die sich daraus ergeben, dass der Kunde, entgegen der in § 2 Abs. 11 dieser Bedingungen geregelten Zweckbestimmung, die Software in einem Hochrisikobereich oder einem verbotenen Anwendungsbereich einsetzt. Der Kunde gilt in einem solchen Fall gemäß Art. 25 KI-Verordnung selbst als Anbieter und übernimmt sämtliche rechtlichen, regulatorischen und haftungsrechtlichen Verpflichtungen, die sich daraus ergeben.
13. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von Helloha durch Beseitigung des Mangels, Lieferung eines Programms oder einer anderen Sache, die den Mangel nicht hat, oder Aufzeigen von Möglichkeiten, wie die Auswirkungen des Mangels vermieden werden können. Der Kunde darf eine Minderung nicht durch Abzug von der vereinbarten monatlichen Pauschale durchsetzen. Entsprechende Bereicherungs- oder Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Das Kündigungsrecht des Kunden wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach § 543 Abs.2 S.1 Nr.1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist ausgeschlossen, sofern nicht die Nachbesserung oder Ersatzlieferung als fehlgeschlagen anzusehen ist. Die verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung von Helloha für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, ist ausgeschlossen.
14. Die Mängelbeseitigung durch Helloha kann auch durch telefonische, schriftliche oder elektronische Handlungsanweisungen an den Kunden erfolgen.
15. Die Mängelhaftung ist ausgeschlossen für Mängel, die durch äußere, nicht von Helloha zu vertretende Einflüsse oder durch unsachgemäße Nutzung des Kunden verursacht werden. Sie entfällt ebenfalls, wenn der Kunde selbst oder Dritte Änderungen und/oder Ergänzungen an den Leistungen von Helloha ohne ausdrückliche Genehmigung in Textform vornehmen. Der Kunde kann jedoch den Gegenbeweis erbringen, dass die jeweilige Veränderung und/oder Ergänzung nicht ursächlich für den Mangel ist.
16. Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich an. Die Anzeige kann zunächst mündlich erfolgen, ist jedoch spätestens am dritten Werktag in Textform einzureichen. Eine Mängelmeldung darf nur von einer fachkundigen Person erfolgen und muss folgenden Anforderungen genügen:
a) genaue Beschreibung des Problems (Fehler und erwartetes Verhalten),
b) Screenshot der Fehlermeldung,
c) eine Beschreibung, wie der Fehler reproduziert werden kann,
d) Benennung eines aussagefähigen Ansprechpartners zur Problemstellung.
17. Der Kunde wird Helloha bei der Mangelfeststellung und -beseitigung unterstützen und unverzüglich Einsicht in benötigte Informationen gewähren, aus denen sich die näheren Umstände des Auftretens des Mangels ergeben.
18. Solange der Kunde die nach dem jeweiligen Vertrag fällige Vergütung noch nicht vollständig gezahlt hat und er kein berechtigtes Interesse am Zurückbehalt der rückständigen Vergütung hat, ist Helloha berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern.
19. Helloha ist innerhalb einer angemessenen Frist zu mindestens drei Nacherfüllungsversuchen berechtigt. Das Fehlschlagen eines dritten Nacherfüllungsversuches bedeutet nicht zwingend das endgültige Fehlschlagen der Nacherfüllung. Helloha ist vielmehr innerhalb der gesetzten Fristen oder angesichts der Umstände des Einzelfalls zu weiteren Nacherfüllungsversuchen berechtigt.
20. Erfüllungsort für die Nacherfüllung ist der Sitz von Helloha.
21. Eine Selbstvornahme durch den Kunden ist ausgeschlossen.
22. Helloha haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
23. Für sonstige Schäden haftet Helloha nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
24. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
25. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
26. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die Erfüllungsgehilfen von Helloha.
§ 7 Urheberrechte, Nutzungsrechte
1. Sämtliche Rechte an jedweder Leistung stehen im Verhältnis der Vertragspartner ausschließlich Helloha zu, soweit nach diesen AGB oder einer sonstigen Vereinbarung keine Rechte an den Kunden eigeräumt werden.
2. Helloha gewährt dem Kunden für die Laufzeit des jeweiligen Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die vertragsgegenständliche Software zu nutzen. Das Nutzungsrecht des Kunden beschränkt sich ausschließlich auf das bestimmungsgemäße Nutzen der Software. Ein anderweitiges Verwenden etwaiger Inhalte ist nicht gestattet.
3. Der Kunde verpflichtet sich, Copyright-Vermerke und Eigentumshinweise von Helloha nicht zu entfernen.
4. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Kunde zur kostenlosen Rückgabe der vollständigen ihm überlassenen Dokumentationen, Materialien und sonstigen Unterlagen oder Programmen verpflichtet. Helloha kann auf die Rückgabe verzichten und die Löschung von überlassenen Programmen sowie die Vernichtung der Dokumentation anordnen. Übt Helloha dieses Wahlrecht aus, wird sie dies dem Kunden ausdrücklich mitteilen.
5. Helloha übernimmt keine Garantie dafür, dass die durch den Kunden mithilfe von der Software generierten oder bereitgestellten Ergebnisse frei von Rechten Dritter sind, insbesondere Urheberrechten, Markenrechten, Persönlichkeitsrechten usw.
6. Der Kunde räumt Helloha ein auf die Dauer der Vertragsbeziehung begrenztes Recht zur Nutzung seiner Marken und Unternehmenskennzeichen sowie ein zeitlich begrenztes Nutzungs- und Bearbeitungsrecht in Bezug auf die Texte und/oder sonstigen Werke seiner Internetpräsenzen sowie die zum Zwecke der vertragsgemäßen Leistungserbringung bereitgestellten Kalenderdaten ein.
7. Die von dem Kunden zur Verfügung gestellten Daten können urheber- und datenschutzrechtlich geschützte Inhalte enthalten. Der Kunde räumt Helloha hiermit das Recht ein, diese Inhalte für die vertragsgemäße Leistungserbringung zu verwenden, sie im Rahmen und im Umfang der vertraglich geschuldeten Pflichten über das Internet zugänglich machen zu dürfen und, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie zum Zwecke der Datensicherung, für die Dauer des Vertragsverhältnisses, vervielfältigen zu können.
8. Soweit der Kunde Helloha im Rahmen der Plattform Inhalte oder Daten zur Verfügung stellt – sei es durch die Bereitstellung einer Wissensdatenbank oder durch Anbindung externer Drittsysteme über Schnittstellen (z. B. API-Zugriffe) – räumt er Helloha hiermit das nicht ausschließliche, räumlich und zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränkte Recht ein, diese Daten im Rahmen der Leistungserbringung zu nutzen. Dies umfasst insbesondere das Recht die Daten systemintern zu speichern, zu analysieren, zu verändern, automatisiert zu verarbeiten und sie für KI-gestützte Funktionen der Software zu verwenden, insbesondere für Zwecke der Abfrageverarbeitung, Kontextanreicherung sowie Generierung von Antworten.
9. Der Kunde sicher zu, dass er über sämtliche zur Weitergabe und Nutzung erforderlichen Rechte an den übermittelten oder automatisch eingebundenen Inhalten verfügt und dass deren Nutzung durch Helloha keine Rechte Dritter, insbesondere keine Urheber-, Datenschutz- oder Geheimhaltungsrechte, verletzt. Er ist verpflichtet, nur solche Daten zu übermitteln oder bereitzustellen, deren Verarbeitung durch Helloha nicht gegen Rechte Dritter verstößt. Der Kunde stellt Helloha von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen.
10. Helloha ist berechtigt, jedwede Entwicklung und jedwedes Know-how aus Aufträgen/ Weiterentwicklungen auch frei bei weiteren Aufträgen einzusetzen und nach freiem Belieben zu verwerten.
11. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Offenlegung und/oder Übertragung des Quellcodes, der aus den anonymisierten Trainingsdaten entwickelten Modelle, Algorithmen oder sonstiger daraus abgeleiteten Ergebnisse, soweit keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegenstehen.
§ 8 Anbieterwechsel, Datenportabilität
1. Der Kunde ist berechtigt, jederzeit und unabhängig von einer vereinbarten Mindestvertragslaufzeit, zu einem anderen Anbieter, der die gleiche Dienstart abdeckt, zu wechseln oder die Übertragung aller exportierbaren Daten und anderer Elemente, einschließlich Anwendungen, für die der Kunde ein Nutzungsrecht hat („digitale Vermögenswerte“) zu der IKT-Infrastruktur in den eigenen Räumlichkeiten des Kunden, zu verlangen. Folgendes ist hierbei zu beachten:
a) Ein Dienst der gleichen Dienstart wird angenommen, wenn der Dienst dasselbe Hauptziel und dasselbe Dienstmodell für die Datenverarbeitung hat sowie dieselben Hauptfunktionen aufweist wie der Dienst von Helloha. Die hierfür maßgebliche von Helloha angebotene Dienstart richtet sich nach § 2 dieser Bedingungen sowie den Leistungsbeschreibungen von Helloha im Angebot und/oder dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag.
b) Als exportierbare Daten gelten die vom Kunden im Rahmen der Nutzung des Dienstes eingegebenen oder aus der Nutzung resultierenden Daten einschließlich zugehöriger Metadaten, die aus dem Dienst extrahiert werden können. Nicht erfasst werden Daten, die ausschließlich der internen Funktionsweise des Dienstes dienen, geschützte Inhalte Dritter oder des Anbieters (z. B. proprietäre Strukturen, Algorithmen, Lizenzen oder Geschäftsgeheimnisse), einschließlich solcher Ergebnisse, Modelle oder Ausgabedaten, deren Offenlegung Rückschlüsse auf die Funktionsweise, die Logik oder die von Helloha eingesetzten algorithmischen Verfahren zulassen würden, soweit ihre Übertragung nicht zwingend für die weitere Nutzung durch den Kunden erforderlich ist.
2. Der Kunde zeigt Helloha die Einleitung des Anbieterwechsels 2 Monate vor dessen Durchführung an (Ankündigungsfrist). Die übrigen Kündigungsregelungen für den jeweiligen Vertrag bleiben von dieser Regelung unberührt.
3. Die Übergangsfrist für die Übertragung der Daten zu einem anderen Anbieter oder der IKT-Infrastruktur in den eigenen Räumen des Kunden beträgt höchstens 30 Kalendertage ab Ablauf der Ankündigungsfrist nach Absatz 2 (Übergangszeitraum).
4. Ist der Übergangszeitraum technisch nicht durchführbar, so teilt Helloha dies dem Kunden innerhalb von 14 Arbeitstagen nach der Beantragung des Wechsels mit und begründet die technische Undurchführbarkeit. Helloha gibt einen alternativen Übergangszeitraum an, der sieben Monate nicht überschreiten darf.
5. Der Kunde ist berechtigt, den Übergangzeitraum ein Mal um einen Zeitraum zu verlängern, den er für seine eigenen Zwecke für angemessen hält. Der jeweilige Vertrag läuft während des Übergangszeitraums unverändert fort.
6. Sofern der Anbieterwechsel vor dem Ablauf der regulären vereinbarten Vertragslaufzeit erfolgt und zu einer vorzeitigen Beendigung des jeweiligen Vertrags führt, hat der Kunde Helloha eine Ausgleichszahlung in Höhe der noch ausstehenden Entgelte der jeweiligen Restlaufzeit des Vertrages zu zahlen.
7. Helloha wird die für die vertraglich vereinbarten Dienste bzw. Leistungspflichten relevante Ausstiegsstrategie des Kunden unterstützen, insbesondere durch Bereitstellung der hierfür einschlägigen Informationen.
8. Während des Übergangszeitraums unterstützt Helloha den Kunden indem Helloha
a) dem Kunden und den von ihm autorisierten Dritten beim Vollzug des Wechsels angemessene Unterstützung leistet, soweit dies Helloha zumutbar und technisch, insbesondere auf Basis der vorhandenen Schnittstellen, möglich ist,
b) mit der gebotenen Sorgfalt handelt, um die Geschäftskontinuität aufrechtzuerhalten und die vertragsgemäßen Dienste fortzusetzen,
c) den Kunden über bekannte Risiken für die unterbrechungsfreie Erbringung der Dienste unterrichtet,
d) für ein hohes Maß an Sicherheit während des Wechsels sorgt, insbesondere hinsichtlich der Datenübertragung und während des Datenzugriffs im Abrufzeitraum nach Absatz 10.
9. Helloha stellt dem Kunden folgende Informationen bereit:
a) eine Auflistung aller Kategorien von Daten und digitalen Vermögenswerten, die während des Wechselvollzugs übertragen werden können, einschließlich aller exportierbaren Daten (Anlage 1, Abschnitt 1 zu diesen Bedingungen).
b) eine Auflistung der Datenkategorien, die für die interne Funktionsweise des Dienstes von Helloha spezifisch sind und die von den exportierbaren Daten nach Absatz 9 Buchstabe a) ausgenommen sind, da die Gefahr einer Verletzung von Geschäftsgeheimnissen der Helloha besteht (Anlage 1, Abschnitt 2). Dies gilt jedoch nur, wenn solche Ausnahmen den Anbieterwechsel nicht behindern oder verzögern.
10. Nach Ablauf des Übergangszeitraums erhält der Kunde für 30 Kalendertage die Möglichkeit seine Daten abzurufen („Abrufzeitraum“). Während des Abrufzeitraums bleibt das Sicherheitsniveau nach Absatz 8 Buchstabe d) bestehen.
11. Der Kunde hat Helloha innerhalb der Ankündigungsfrist im Sinne von Absatz 2 – spätestens bis zu ihrem Ablauf – mitzuteilen, ob er
a) zu einem anderen Anbieter wechselt; der Kunde hat in diesem Fall die erforderlichen Angaben zu dem neuen Anbieter zu machen;
b) zu einer IKT-Infrastruktur in eigenen Räumlichkeiten übergeht oder
c) die Löschung seiner exportierbaren Daten verlangt.
12. Der Vertrag gilt in Bezug auf die exportierbaren Daten als beendet, sobald der Wechsel erfolgreich abgeschlossen ist oder nach Ablauf der Ankündigungsfrist, sofern der Kunde stattdessen die Löschung seiner Daten verlangt. Der Kunde wird von Helloha gesondert über die Beendigung des Vertrags informiert.
13. Helloha löscht sämtliche exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte, die direkt vom Kunden generiert wurden oder sich direkt auf ihn beziehen nach dem Ablauf des Abrufzeitraum oder nach Ablauf eines vereinbarten alternativen Zeitraums, sofern der Wechsel erfolgreich vollzogen wurde und soweit dem keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Auf Verlangen wird Helloha dem Kunden die Löschung schriftlich bestätigen.
14. Die Kosten für etwaige Wechselentgelte werden wie folgt geregelt:
a) Bis zum 12. Januar 2027 kann Helloha für den Vollzug des Wechsels ermäßigte Entgelte erheben, die ausschließlich den direkt zurechenbaren, nachweisbaren Kosten entsprechen.
b) Ab dem 12. Januar 2027 werden für den Vollzug des Wechsels keine Entgelte erhoben werden.
c) Über die gesetzlichen Mindestpflichten hinausgehende Zusatzleistungen (z. B. beschleunigte Migration, Konvertierungen in Sonderformate, projektbezogene Unterstützung) sind gesondert zu beauftragen und werden nach den jeweils gültigen Vergütungssätzen abgerechnet.
§ 9 Höhere Gewalt
Helloha ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere Pandemien, Epidemien, rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben sowie behördliche Maßnahmen.
§ 10 Schlussbestimmungen
1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten betreffend des Vertragsverhältnisses ist der Firmensitz von Helloha in Deutschland.
2. Änderungen oder Ergänzungen des jeweiligen Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform. Dies gilt auch für diese Regelung des Texterfordernisses. Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden.
3. Folgende Anlagen sind integraler Bestandteiler dieser Geschäftsbedingungen:
a) Anlage 1: Datenkategorien im Zusammenhang mit dem Anbieterwechsel
b) Anlage 2: Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
4. Mit der Annahme dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen erkennen die Vertragspartner den Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), der als Anlage diesen AGB beigefügt ist, als verbindlichen Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung an. Der Kunde bestätigt, den AVV zur Kenntnis genommen zu haben und erklärt sich ausdrücklich mit dessen Inhalt einverstanden. Eine gesonderte Unterzeichnung ist nicht erforderlich.
5. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder während der Vertragsdauer unwirksam werden, so wird diese Vereinbarung in allen übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt und gilt unverändert weiter. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine andere, zulässige Bestimmung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Helloha stellt dem Kunden im Rahmen des Anbieterwechsels eine Auflistung der nachfolgend genannten Datenkategorien bereit, soweit diese im konkreten Vertragsverhältnis angefallen, dem Kunden zugeordnet und bei Helloha oder in den für den Kunden eingesetzten Systemen gespeichert sowie technisch exportierbar sind.
Exportierbar sind die im Rahmen der Nutzung des Dienstes gespeicherten Kontaktdaten von Endkunden oder sonstigen Anfragenden, insbesondere:
· Telefonnummer,
· Name, soweit dieser im Zusammenhang mit einer Reservierung, einer weitergeleiteten Anfrage oder einer Event-Anfrage erhoben und gespeichert wurde.
Klarstellung:
Bei allgemeinen telefonischen FAQ-Anfragen wird in der Regel nur die Telefonnummer verarbeitet. Ein Name wird regelmäßig erst dann gespeichert, wenn eine Reservierung durchgeführt, eine Anfrage weitergeleitet oder eine Event-Anfrage aufgenommen wird.
Exportierbar sind strukturierte Reservierungsdaten, insbesondere:
Datum der Reservierung,
Uhrzeit der Reservierung,
Anzahl der Personen.
Exportierbar sind die im Rahmen von weitergeleiteten Anfragen oder Event-Anfragen gespeicherten Daten, insbesondere:
Telefonnummer,
Name, soweit erhoben,
gewünschtes Veranstaltungsdatum,
ungefähre Personenzahl,
Art der Veranstaltung,
Zuordnung der Anfrage als Weiterleitungsfall oder Event-Anfrage.
Exportierbar sind Kommunikations-Metadaten, soweit diese einem Kunden-, Anfrage- oder Reservierungsvorgang zugeordnet und gespeichert sind, insbesondere:
Datum und Uhrzeit des Kontakts,
Kommunikationskanal,
Status des Vorgangs,
Zuordnung zum jeweiligen Datensatz.
Klarstellung:
Exportierbar sind ausschließlich Kommunikations-Metadaten. Audioinhalte, Gesprächsaufzeichnungen, Transkripte oder sonstige vollständige Kommunikationsinhalte werden von Helloha nicht gespeichert.
Exportierbar sind die vom Kunden bereitgestellten oder für dessen Nutzung des Dienstes hinterlegten Unternehmens- und Betriebsstammdaten, insbesondere:
Name des Unternehmens oder Betriebs,
Standortdaten,
betriebliche Kontaktdaten,
Öffnungszeiten,
sonstige betriebsbezogene Stammdaten, soweit diese Bestandteil der kundenspezifischen Konfiguration sind.
Exportierbar sind die vom Kunden bereitgestellten oder für ihn gepflegten Inhaltsdaten, insbesondere:
FAQ-Inhalte,
Antworten auf häufige Gästeanfragen,
sonstige vom Kunden freigegebene Informationsinhalte für die Kommunikation mit Endkunden.
Exportierbar sind ferner die final gespeicherten und dem Kunden zugeordneten Ergebnisdaten automatisierter Verarbeitung, insbesondere:
final angelegte Reservierungsdatensätze,
final gespeicherte Anfrage- oder Kontaktdatensätze,
strukturierte Endergebnisse aus Kommunikations- oder Buchungsvorgängen.
Klarstellung:
Exportiert werden nur final gespeicherte Ergebnisdaten. Nicht exportiert werden interne Zwischenschritte, temporäre Systemzustände oder rein technische Verarbeitungsdaten.
Die nachfolgend genannten Datenkategorien sind für die interne Funktionsweise des Dienstes von Helloha spezifisch und von den exportierbaren Daten nach Abschnitt 1 ausgenommen, soweit und solange diese Ausnahmen den Anbieterwechsel des Kunden nicht behindern oder verzögern.
Vom Export ausgenommen sind interne Regeln, Abläufe und technische Steuerungsmechanismen des Dienstes, insbesondere:
interne Workflow-Definitionen,
Routing- und Entscheidungslogiken,
Verarbeitungs- und Eskalationsregeln,
technische Orchestrierungen und interne Automatisierungsschritte.
Vom Export ausgenommen sind interne Bestandteile der KI-gestützten Steuerung des Dienstes, insbesondere:
Systemanweisungen,
Prompt-Strukturen,
interne Konfigurationslogiken,
interne Verarbeitungsanweisungen und Regelwerke zur Antwort- oder Prozesssteuerung.
Vom Export ausgenommen sind technische Daten, die ausschließlich dem Betrieb, der Stabilität, der Wartung, der Sicherheit oder der Fehlersuche des Dienstes dienen, insbesondere:
Session-Daten,
Browser-Session-Daten,
Cookies,
Tokens,
technische Laufzeitdaten,
Debug-Logs,
Fehlerprotokolle,
Performance- und Systemprotokolle.
Vom Export ausgenommen sind interne technische Komponenten und Parameter der Browserautomatisierung und Reservierungsabwicklung, insbesondere:
Selektoren,
Skriptlogiken,
Agentenlogiken,
Retry- und Fehlerbehandlungsmechanismen,
technische Screenshots, soweit diese ausschließlich internen Betriebs- oder Diagnosezwecken dienen.
Vom Export ausgenommen sind interne Zwischenergebnisse automatisierter oder KI-gestützter Verarbeitung, soweit diese nicht als finales, dem Kunden zugeordnetes Ergebnis gespeichert werden, insbesondere:
temporäre Verarbeitungsschritte,
interne Zwischenstände von Auswertungen oder Ableitungen,
nicht persistierte interne Entscheidungsstufen,
technische Hilfsdaten zur internen Verarbeitung.
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